Erbschaftsteuerermäßigung für Grundstücke im Zustand der Bebauung

04.09.2014, Autor: Frau Silvia Stadler / Lesedauer ca. 1 Min. (134 mal gelesen)
Die Erbschaftsteuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ist auch dann zu gewähren, wenn sich das Grundstück noch im Zustand der Bebauung befindet.

Die Erbschaftsteuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ist auch dann zu gewähren, wenn sich das Grundstück noch im Zustand der Bebauung befindet. Ausreichend ist eine konkrete Vermietungsabsicht und, dass der Erblasser diese selbst noch ins Werk gesetzt hat. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16.04.2014 (Az.: 4 K 4299/13 Erb.) entschieden.

In dem Fall zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die Erblasserin und ihr Bruder, der Kläger, die Grundstücke Y und Z erworben um sie mit Einfamilienhäusern zu bebauen und anschließend zu vermieten. Nach dem Tod der Erblasserin vermietete ihr Bruder, der Erbe und Kläger, diese Objekte und begehrte daher die Steuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke.

Das Finanzamt lehnte die Gewährung der Steuerermäßigung mit der Begründung ab, die Grundstücke seien zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin noch nicht vermietet gewesen. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass es für die Gewährung der Steuerermäßigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke ausreiche, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers vorliege und er diese selbst noch ins Werk gesetzt habe.