Erfolgreiche Unternehmensgründung mit Zollner Rechtsberatung-Checkliste

01.04.2021, Autor: Frau Christiane Zollner / Lesedauer ca. 3 Min. (128 mal gelesen)
Um erfolgreich in die Selbstständigkeit starten zu können, sind eine ganze Reihe rechtlich relevanter Schritte notwendig. In unserem heutigen Blogbeitrag finden Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten für die erfolgreiche Unternehmensgründung.

Erfolgreiche Unternehmensgründung mit Zollner Rechtsberatung-Checkliste

Um erfolgreich in die Selbstständigkeit starten zu können, sind eine ganze Reihe rechtlich relevanter Schritte notwendig. Die folgende Checkliste gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte:

  • Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück jedes Unternehmens. Er stellt die vertragliche Grundlage der Gesellschaft dar, enthält den Zweck der jeweiligen Gesellschaft, regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und vieles mehr. Die Vorstellungen der einzelnen Gründer sind unbedingt zu berücksichtigen; potentielle Konfliktfelder sollten bereits bei Vertragserstellung erkannt und geregelt werden. Ein guter Gesellschaftsvertrag hilft Nachteile in der Unternehmensführung sowie Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern möglichst zu vermeiden. Jedem Unternehmen ist ein individueller und rechtlich korrekt ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag dringend anzuraten, auch wenn dies nicht bei allen Unternehmensformen zwingend vorgeschrieben ist: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“ oder auch „BGB-Gesellschaft“) beispielsweise kann schon dann entstehen, wenn mindestens zwei Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist weder bei ihr noch bei der OHG und der KG notwendig. Eine Beurkundung durch den Notar ist bei diesen Gesellschaftsformen nur dann erforderlich, wenn es um den An- bzw. Verkauf von Immobilien oder die Einbringung von Immobilien in die Gesellschaft geht.

Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist jedoch zwingende Voraussetzung bei Gründung einer GmbH, einer UG (haftungsbeschränkt) und der AG.


  • Gewerbeanmeldung
§ 14 der Gewerbeordnung (GewO) regelt, dass jeder, der den Betrieb eines Gewerbes beginnt, dies der zuständigen Behörde anzeigen muss. Dieser Anzeigepflicht kommt der Unternehmer durch die Gewerbeanmeldung nach. Von dieser Verpflichtung gibt es nur wenige Ausnahmen. Freiberufler (Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte etc.) beispielsweise müssen ihre Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt anmelden. Bei den meisten Unternehmensformen handelt es sich jedoch um anzeigepflichtige Gewerbe und eine Gewerbeanmeldung ist für diese Unternehmensformen zwingende Voraussetzung zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes. Wird ein zulassungspflichtiges Gewerbe ohne diese Zulassung betrieben, so kann die Fortsetzung des Betriebes gemäß § 15 Gewerbeordnung (GewO) von der zuständigen Behörde verhindert werden.


  • Handelsregistereintrag
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis (seit 2007 wird es nur noch elektronisch geführt) in welchem alle offiziell gemeldeten Kaufleute aufgeführt sein müssen. In § 29 Handelsgesetzbuch (HGB) ist festgelegt, wer seine Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden hat. Entscheidend ist auch hier die Unternehmensform. Kleingewerbetreibende, eine GbR oder Freiberufler sind nicht verpflichtet einen Handelsregistereintrag vornehmen zu lassen. Auf freiwilliger Basis ist eine Eintragung jedoch möglich. Jede GmbH, AG, UG(haftungsbeschränkt) oder auch jede OHG und jede KG sind zur Eintragung verpflichtet. Des Weiteren sind auch gewerbetreibende Kaufmänner und -frauen verpflichtet, einen Eintrag in das Handelsregister vornehmen zu lassen, sofern sie einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb betreiben. Ob ein solcher vorliegt oder nicht beurteilt sich z.B. durch den Jahresumsatz, die Höhe des eingesetzten Kapitals oder die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.


  • Branchenspezifische Genehmigungen
Manchmal sind auch spezielle branchenspezifische Genehmigungen erforderlich. Die Handwerksordnung (HWO) beispielsweise gestattet den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften. Auch für Immobilienmakler ist seit dem Jahr 2018 eine spezielle Berufszulassung erforderlich.


  • Steuernummer
Mit jeder Unternehmensgründung untrennbar verbunden ist die verpflichtende Beantragung einer Steuernummer für das neue Unternehmen. Um im Dickicht der steuerrechtlichen Regelungen den Überblick zu behalten, sollte von Anfang an ein Steuerberater zu Rate gezogen werden. Die Steuernummer vergibt das für das jeweilige Unternehmen zuständige Finanzamt. Für den Fall, dass das Unternehmen zudem auch Produkte und/oder Dienstleistungen innerhalb der europäischen Union grenzüberschreitend anbietet und verkauft wird zusätzlich die sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) notwendig. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern auf Antrag diese Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.


  • Verträge
Damit Ihr Unternehmen von Anfang gut aufgestellt ist, sollten bereits bei Aufnahme des Geschäftsbetriebes die notwendigen Vertragsbeziehungen juristisch korrekt und wirtschaftlich sinnvoll geregelt sein. Ob Arbeitsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Geschäftsführervertrag, Lizenzverträge und sonstige Regelungen von vertraglichen Beziehungen benötigt werden: auch hier sollten Sie nicht auf Vertragsvordrucke aus dem Internet zurückgreifen, sondern maßgeschneiderte Verträge von einem Rechtsanwalt erstellen lassen. Diese Geldausgabe rechnet sich allemal.


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