Erhöhung des Mindestlohns ab 2019: 9,19 € die Stunde – was Arbeitgeber beachten müssen

12.11.2018, Autor: Frau Sandra Krämer / Lesedauer ca. 1 Min. (88 mal gelesen)
Seit 2015 müssen die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Mindestlohn zahlen, der seinerzeit bei 8,50 € lag. Im Jahr 2017 wurde er schon einmal auf 8,84 € erhöht. Viele Neuerungen, die damals eingeführt wurden, bleiben auch im Jahr 2019 unverändert. Allerdings ist insbesondere bei Minijobbern Vorsicht geboten:

Die Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern nicht nur ab 2019 9,19 € und ab 2020 9,35 € pro Stunde zahlen, sondern auch die bestehenden Arbeitsverträge kontrollieren und gegebenenfalls abändern.

Vertragsanpassung: Stundenzahl und Mindestlohn müssen aufeinander abgestimmt werden

Während bei einem Mindestlohn von 8,84 € die Stunde ein Arbeitnehmer noch 50 Stunden arbeiten durfte, ohne dabei die Minijob-Grenze von 450,- € im Monat zu überschreiten, sind bei einem Mindestlohn von 9,19 € und 9,35 € nur noch 48 Arbeitsstunden monatlich möglich. Arbeitgeber müssen somit verstärkt darauf achten, die Verträge an die erlaubte Stundenzahl anzupassen. Der Unternehmer muss sich entscheiden: Entweder die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit reduzieren oder hinnehmen, dass die Vorteile des Minijobs wegfallen.

In einer Vielzahl von Fällen wird eine Anpassung der Arbeitsverträge erforderlich sein. Erfolgt diese nicht und es stellt sich bei den zu erwartenden verschärften Prüfungen durch die Hauptzollämter und Rentenversicherungsträger eine Unterschreitung des Mindestlohns heraus, ist mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen.

Vorsorgliches Handeln geboten: Verträge rechtzeitig überprüfen lassen!

Neben der Tatsache, dass der Beschäftigte die Lohndifferenz verlangen kann, sind Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachzuzahlen. Zusätzlich können Bußgelder seitens der Zollämter eingefordert werden.

Für Arbeitgeber empfiehlt es sich, aufgrund der weitreichenden Folgen vorzubeugen und die Risiken im Zusammenhang mit dem Mindestlohn anwaltlich prüfen zu lassen.