Erneuter Audi Rückruf – Unzulässige Abschalteinrichtung bei Audi V6-TDI-Motoren

24.01.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (121 mal gelesen)
Im Abgasskandal gibt es die nächste Hiobsbotschaft für Audi-Kunden. Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für Audi-Modelle mit V6 TDI Motor an.

Bei dem V6-Dieselmotor wurde eine unzulässige Abschaltvorrichtung entdeckt. Dabei handelt es sich nach Medienberichten um eine Aufheizstrategie für den Motor, die auf dem Prüfstand aktiviert ist, um die Emissionen zu senken, im Straßenverkehr aber kaum zum Einsatz kommt. Das KBA hat daher nun den Rückruf für Audi-Modelle mit V6-TDI-Motor mit der Abgasnorm 6 angeordnet. Betroffen ist eine ganze Reihe von Audi-Modellen mit diesem Motor: der Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7. 

Audi muss nun die Software der Motorsteuerung überarbeiten und dem KBA vorlegen. Nach der Genehmigung durch die Behörde kann die Rückruf-Aktion starten. Es wird damit gerechnet, dass Anfang Februar die ersten Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen werden können. Insgesamt sind weltweit mehr als 120.000 Audi-Fahrzeuge betroffen, davon sind knapp 80.000 in Deutschland zugelassen.

Noch dicker kann es für Fahrer des Audi A8 kommen. Für das Modell mit dem Achtzylinder-TDI-Motor und der Euro 6 Schadstoffklasse, das von 2013 bis Mitte 2017 produziert wurde, könnte es zu einem Zulassungsverbot kommen. Hier hatte es bereits im November 2017 einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben. Das KBA hat offenbar Zweifel, ob dieses Modell in einen vorschriftsmäßigen Zustand versetzt werden kann.

„Audi rutscht immer tiefer in den Abgasskandal. Erschreckend ist, dass auch immer mehr Modelle mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen sind. Das Vertrauen der Kunden dürfte nachhaltig geschädigt sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Regelmäßig wird den betroffenen Kunden nur ein Software-Update angeboten, die Auswirkungen des Updates auf den Motor oder Verbrauch sind aber ungewiss. „Hinzu kommt, dass gebrauchte Diesel-Fahrzeuge derzeit einen ungeheuren Wertverlust erleiden. Betroffene Kunden können aber ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um aus dieser Abwärtsspirale wieder herauszukommen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der schon zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Verbraucher vertritt.

Für den erfahrenen Rechtsanwalt ist klar, dass die betroffenen Fahrzeuge durch die Abschaltvorrichtungen einen erheblichen Mangel aufweisen: „Aufgrund dieses Mangels können Schadensersatzansprüche oder der Rücktritt vom Kaufvertrag geltend gemacht werden.“

Außerdem kann sich auch der Widerruf des Autokredits anbieten, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Durch den erfolgreichen Widerruf wird neben dem Kreditvertrag auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
 

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