Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Forderungen anmelden

10.01.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (138 mal gelesen)
Für die Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft wird es nun Zeit zum Handeln. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 2. Januar das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 15 IN 840/16).

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Anleger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht bis zum 7. März 2017 anmelden. Die Gläubigerversammlung wurde für den 29. März terminiert. „Die Anmeldung der Forderungen ist für die Anleger ein wichtiger Schritt, um ihr Geld zu sichern. Dabei ist zu beachten, dass auch nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. 

Mit welcher Insolvenzquote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen können, ist derzeit allerdings noch völlig offen. Rechtsanwalt Kanz: „Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Verluste sind also weiterhin zu befürchten. Daher sollte die Anmeldung der Forderungen nur ein Schritt sein, um die drohenden Verluste abzuwenden.“

Parallel zum Insolvenzverfahren können die Anleger auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen. In Betracht kommt dabei in erster Linie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. wegen einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu berücksichtigen sind auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Lombardium Hamburg, an die die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft Darlehen gewährt hatte. Zumal inzwischen festgestellt wurde, dass die beliehenen Pfandgüter weit weniger wert waren als angenommen.

„Es sollte daher in alle Richtungen geprüft werden, gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. In Betracht kommen ebenso die Unternehmensverantwortlichen wie die Anlageberater bzw. Vermittler“, so Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 

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