Erstes Diesel-Fahrverbot in Hamburg – EU-Kommission verklagt Deutschland

23.05.2018, Autor: Herr Christof Bernhardt / Lesedauer ca. 2 Min. (77 mal gelesen)
Diesel-Fahrer in Hamburg können schon jetzt sehen, was in Kürze auf sie zukommt. An zwei Straßenabschnitten gibt es schon Verbotsschilder für Diesel-Fahrzeuge. Vermutlich werden die Verbote noch im Mai gelten.

Die Umweltbehörde in Hamburg wartet noch auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Hamburg, das im Februar entschieden hatte, dass Städte und Gemeinden Fahrverbote verhängen dürfen, wenn die Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung überschritten werden.

Hamburg wird damit die erste Stadt in Deutschland sein, die Fahrverbote für Diesel verhängt. Betroffen ist zunächst ein etwa 600 Meter langes Teilstück der Max-Brauer-Allee, das für Lkw und Pkw bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5 gesperrt wird. Zunächst nur für ältere Lkw wird ein ca. 1,7 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße gesperrt. 

„Hamburg wird der Vorreiter sein, andere Städte werden nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgen“, ist Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden sicher. Denn die Luftverschmutzung ist nicht nur in Hamburg, sondern auch beispielsweise in Stuttgart, Düsseldorf, München, Frankfurt oder anderen Städten im Rhein-Main-Gebiet zu hoch. Zusätzlich befeuert werden die Fahrverbote noch durch eine Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland. Da Deutschland zu wenig für die Luftreinhaltung tue und die Stickoxidbelastung zu hoch ist, hat die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht.

Seit 2010 gelten in der EU Grenzwerte für Stickoxide, die Deutschland missachte. In 2017 wurden die Grenzwerte in 66 deutschen Städten überschritten. Als Hauptverursacher für die hohe Stickoxid-Belastung gelten Diesel-Fahrzeuge. Experten sehen in Fahrverboten und technischen Nachrüstungen der Diesel-Fahrzeuge die einzige Möglichkeit, die Stickoxid-Belastung spürbar zu reduzieren. „Einfache Software-Updates, die die Autohersteller anbieten, werden nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten. Die Konsequenz ist, dass Dieselfahrer mehr denn je mit Fahrverboten rechnen müssen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Doch nicht nur die Fahrverbote dürften den Dieselfahrern Sorge bereiten. Gleichzeitig verlieren ihre Diesel-Pkw mehr und mehr an Wert. „Die Autokäufer zahlen die Zeche für die Fehler der Autobauer. Dagegen können sie sich wehren, wenn sie ihre Rechte auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Eine Alternative dazu kann der Widerruf des Autokredits sein. Der ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen zumeist ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Dieselskandal geschädigte Autokäufer.

 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de