EU-Kommission ermittelt gegen BMW, Mercedes und VW wegen möglicher Absprachen zur Abgasreinigung

24.09.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (77 mal gelesen)
Den deutschen Autobauern VW, Mercedes und BMW droht Ungemach aus Brüssel. Die EU-Wettbewerbskommission hat eine formelle Untersuchung wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen eingeleitet.

Neu sind die Vorwürfe gegen die deutschen Autobauer nicht. Schon im Sommer 2017 hatte das Magazin „Der Spiegel“ erstmals berichtet, dass BMW, Daimler und Volkswagen mit den Töchtern Audi und Porsche weitreichende Absprachen getroffen haben, die möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Dabei soll es u.a. um Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen gegangen sein. Vor wenigen Wochen berichtete das Magazin unter Berufung auf Untersuchungen der EU-Wettbewerbskommission, dass es auch bei Benzinern zu vergleichbaren Absprachen gekommen sein könnte.

Nun macht die EU-Kommission offenbar ernst und will eindringlicher untersuchen, ob VW, BMW und Daimler derartige Absprachen zur Abgasreinigung getroffen haben. Dabei soll es nach Angaben der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager darum gehen, dass die Autobauer vereinbart haben, „bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren.“

„Eine derartige Absprache wäre gerade auch im Hinblick auf die derzeitigen Diskussionen um Luftverschmutzung und Fahrverbote ein starkes Stück. Die Autobauer hätten damit nicht nur den Wettbewerb behindert, sondern auch die Entwicklung von umweltfreundlichen technischen Lösungen möglicherweise um Jahre verschoben“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die EU-Kommission hatte schon im Oktober 2017 mit den Voruntersuchungen begonnen. Nun wurde ein formelles Ermittlungsverfahrene eingeleitet. Die Wettbewerbshüter werden nun prüfen, ob und inwieweit es diese Absprachen zu Schadstoffemissionen gegeben hat. Hinweise auf Absprachen zur Manipulation von Emissionswerten liegen der Behörde hingegen nicht vor.

Die Ermittlungen der EU-Kommission können sich noch hinziehen. Sollte es sich herausstellen, dass die Autobauer gegen das Kartellrecht verstoßen haben, können die Geschädigten Schadensersatzansprüche geltend machen. 

Durch den Abgasskandal geschädigte Käufer können aber nicht auf ein Ende der Ermittlungen warten. Sie müssen ihre Ansprüche gegen VW bis Ende des Jahres geltend machen, da sie sonst verjähren. Zahlreiche Gerichte quer durch Deutschland haben inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Verwendung der Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb schadensersatzpflichtig sei. „Die Erfolgsaussichten bei Klagen gegen VW stehen sehr gut“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche geschädigte Käufer im Abgasskandal vertritt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

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