EuGH: Bank muss bei Fremdwährungsdarlehen über Risiko von Wechselkursverlusten aufklären

04.10.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (123 mal gelesen)
Fremdwährungsdarlehen können für Verbraucher bei Wechselkursverlusten zur Kostenfalle werden. Daher trifft die Banken eine umfassende Aufklärungspflicht über die bestehenden Risiken bei Fremdwährungskrediten.

Das hat der Europäische Gerichtshof mit aktuellem Urteil vom 20. September 2017 entschieden (Az.: C-186/16).

Durch Wechselkursschwankungen können dem Verbraucher bei Fremdwährungsdarlehen erhebliche finanzielle Verluste entstehen. Das haben Kreditnehmer in Deutschland beispielsweise bei Darlehen in Schweizer Franken erlebt. Als der Kurs des Franken gegenüber dem Euro deutlich anzog, erhöhte sich die Darlehenslast erheblich. Über dieses Wechselkursrisiko muss die Bank nach der Entscheidung des EuGH aufklären und den Verbraucher in die Lage versetzen, eine wirtschaftlich besonnene Entscheidung zu treffen und die finanziellen Folgen dieser Entscheidung abzuschätzen. Ohne diese Aufklärung kann eine Klausel in den Darlehensverträgen, die die Kreditnehmer verpflichtet, das Darlehen in der fremden Währung zurückzuzahlen, unwirksam sein, so der Europäische Gerichtshof.

Das Urteil geht auf einen Fall rumänischer Kreditnehmer zurück, die mehrere Immobiliendarlehen in Schweizer Franken u.a. zur Immobilienfinanzierung, aufgenommen hatten. Eine Klausel verpflichtete die Kreditnehmer, die Raten in Schweizer Franken zu zahlen. Dadurch setzten sie sich auch dem Risiko der Wechselkursschwankungen aus. Der Wechselkurs zwischen Schweizer Franken und rumänischen Lei änderte sich spürbar zu Gunsten des Franken. Die Kreditnehmer hielten die entsprechende Klausel, nach der sie den Kredit in Schweizer Franken zurückzahlen müssen, für unwirksam. Die Bank habe sie nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt und die Klausel missbräuchlich verwendet.

Der EuGH stellte fest, dass derartige Klauseln klar verständlich und transparent für den Verbraucher formuliert sein müssen. Er müsse nicht nur die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen erkennen können, sondern auch die möglicherweise erheblichen finanziellen Belastungen, die sich daraus für ihn ergeben können. Ohne eine solche Aufklärung über die bestehenden Risiken könne eine solche Klausel missbräuchlich sein und der Verbraucher müsste die Wechselkursverluste nicht tragen.

„Das Urteil kann auch für Kreditnehmer in Deutschland, die durch Wechselkursschwankungen erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen mussten, von großer Bedeutung sein. In solchen Fällen kann geprüft werden, ob die Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt hat“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

 

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