Euro Grundinvest: Düstere Aussichten für die Anleger

26.07.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (331 mal gelesen)
Erst Selfmade Capital und New Capital Invest (NCI) und nun auch Euro Grundinvest: Anleger der Fonds dieser Emissionshäuser müssen um ihr investiertes Geld zittern.

„Es scheint so, dass Malte Hartwieg fast überall verbrannte Erde hinterlassen hat und Anlegern der Hartwieg-Fonds regelmäßig hohe Verluste drohen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Bei NCI und Selfmade Capital sind die Fonds reihenweise in die Insolvenz geschlittert und gegen Hartwieg, den Chef der Emissionshäuser, ermittelt die Staatsanwaltschaft u.a. wegen Betrugsverdachts. So schlimm ist es den Anlegern der Euro Grundinvest Fonds bisher nicht ergangen. Vielleicht auch eine Folge davon, dass Hartwieg dieses Emissionshaus ebenso wie seine Vertriebsplattform dima24 verkauft hat. Es wird jedoch immer deutlicher, dass die Lage bei den EGI-Fonds ebenfalls dramatisch ist und den Anlegern hohe Verluste drohen.

Ähnlich wie bei Selfmade Capital und NCI sind auch hier die Anleger-Gelder offenbar nicht oder zumindest nicht vollständig an ihrem Bestimmungsort angekommen. Immobilien wurden zu überteuerten Preisen gekauft, Kapital zwischen den Gesellschaften hin- und hergeschoben oder angekündigte Projekte erst gar nicht realisiert. Die Lage ist für die Anleger dramatisch wie die Gesellschafterversammlung jetzt zeigte. „Vieles erinnert an die Vorgänge bei NCI und Selfmade Capital. Anleger sollten daher reagieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Cäsar-Preller.

Immerhin: Es gibt Hoffnung für die Anleger. So hat ein Anleger des Euro Grundinvest 15 bereits Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern durchgesetzt. Sowohl Landgericht und Oberlandesgericht München erkannten schwere Prospektfehler. Besonders die personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und dima24 seien in den Prospekten nicht offengelegt worden. Die beherrschende Stellung von Malte Hartwieg blieb mehr oder weniger im Dunkeln.
„Neben Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung können auch Forderungen gegen die Vermittler geprüft werden. In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Auch hier hätte die personelle und wirtschaftliche Verknüpfung der Gesellschaften deutlich werden müssen“, sagt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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