Euro Grundinvest: Insolvenzanträge für Gründungsgesellschaften

24.10.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (343 mal gelesen)
Die Euro Grundinvest Fonds sind von den Insolvenzanmeldungen für vier Euro Grundinvest Gründungsgesellschaften nicht direkt betroffen. Zur Beruhigung der ohnehin angespannten Situation dürften die Insolvenzanträge allerdings auch nicht beitragen.

Wie die Geschäftsführung der Euro Grundinvest Gruppe am 12. Oktober mitgeteilt hat, wurden für die Gesellschaften OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Management GmbH, OVT Odeon Verwaltungs- und Beteiligungstreuhand Management GmbH & Co. KG, Euro Grundinvest Consulting GmbH und Euro Grundinvest Management GmbH Insolvenzanträge gestellt. Bei den Gesellschaften handelt es sich um Gründungs- bzw. Managementgesellschaften der EGI-Fonds. Die Gesellschaften waren noch von Malte Hartwieg gegründet worden. „Nach Darstellung der Geschäftsführung wurden die Insolvenzanträge zum Schutz der Anleger gestellt. Denn die betroffenen Gesellschaften seien aufgrund ihrer rechtlichen Stellung im Firmengeflecht der Malte Hartwieg für Schadensersatzansprüche in Anspruch genommen worden. Auf diese Weise soll nun das Geld der Anleger geschützt werden. Ob noch mehr dahintersteckt, lässt sich aktuell noch nicht beurteilen. Vorsicht dürfte aber angebracht sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Besonders vertrauensvoll dürfte das Verhältnis der Anleger zur Geschäftsführung der Euro Grundinvest Gruppe ohnehin nicht mehr sein. Die bei der jüngsten Gesellschafterversammlung vorgelegten Pläne der Geschäftsleitung zur Zukunft der EGI-Fonds sind jedenfalls gescheitert. Ob die Fondsgesellschaften noch zu retten sind oder über kurz oder lang doch die Insolvenz eintritt, ist offen. „Die Anleger sollten aber für alle Eventualitäten gewappnet sein“, so Cäsar-Preller.

So komme auch nach der Insolvenz der vier Gründungsgesellschaften nach wie vor die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Frage. Die Forderungen können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler entstanden sein. Zudem wurden Vermögenswerte des Malte Hartwieg schon vor einiger Zeit sichergestellt. Um hier Zugriff zu erhalten, kann ein sog. dinglicher Arrest beantragt werden. Damit sollte aber nicht zu lange gewartet werden. Cäsar-Preller: „Es gilt das Prinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

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