EUSA AG: Insolvenzverfahren eröffnet – Anleger zittern um ihr Geld

03.09.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (445 mal gelesen)
„Beton als sichere Bastion“ ist nur eines der Schlagworte mit dem die Europäische Sachwert (EUSA) AG für ihre Immobilienangebote geworben hat. Inzwischen ist das Unternehmen pleite. Das Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Heilbronn am 27. August 2015 eröffnet (Az.: 3 IN 198/15).

Besonders bitter: „Die EUSA AG hatte offenbar auch Anleger mit geringerem Einkommen im Blick und bot Beteiligungen über Genussrechte schon ab einer Mindestzeichnungssumme von 1000 Euro an. Alternativ war aber auch eine Ratenanlage mit 50 Euro monatlich möglich. Dabei wurden Dividenden zwischen 6,25 und 12 Prozent p.a. versprochen. Die Anleger müssen jetzt den Totalverlust ihrer Einlage befürchten“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Daher empfiehlt der Fachanwalt den Anlegern zweigleisig vorzugehen. Auch wenn Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, sollten die Forderungen unbedingt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dazu haben die Anleger noch Zeit bis zum 8. Oktober 2015. Bei der Anmeldung müssen auch Grund und Betrag der Forderung angegeben werden. „Die Anmeldung sollte keinesfalls versäumt werden, da sich die Nachrangigkeit der Forderungen ggfs. noch ändern kann“, so Cäsar-Preller.

Darüber hinaus sollte parallel aber auch geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. „Ob nachrangig oder nicht – für die Genussrechte-Inhaber wird im Insolvenzverfahren vermutlich nicht viel zu holen sein, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann erfolgversprechender sein“, erklärt Cäsar-Preller.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Beton sei keineswegs eine Bastion für das Geld. Vielmehr gebe es auch bei der Investition in Immobilien zahlreiche Risiken, über die die Anleger auch aufgeklärt werden müssen. „Außerdem muss geprüft werden, ob die satten Renditeversprechen nicht von Anfang an schon viel zu hoch waren und damit eine Art Lockangebot sein sollten“, so Cäsar-Preller.

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