Expert plus GmbH – Queensgold: BaFin gibt Abwicklung auf

20.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (540 mal gelesen)
Die Expert Plus GmbH aus Berlin muss ihr Einlagengeschäft abwickeln und die eingenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen. Das gab ihr die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin auf.

Der Beschluss der BaFin, dass die Expert Plus GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft durch die Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abwickeln muss, stammt bereits vom 25. Februar 2015. Allerdings hatte das Unternehmen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs beantragt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. wies den Antrag jedoch zurück. Der BaFin-Bescheid ist daher sofort vollziehbar aber noch nicht bestandskräftig.

Die Expert Plus GmbH sammelte Gelder bei Anlegern ein, um damit Gold zu kaufen. Zu den bekanntesten Produkten gehört dabei das sog. „Queensgold“. Das Unternehmen versprach den Anlegern den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis. Für dieses Einlagengeschäft fehlte die nötige Erlaubnis vorhanden. Daher gab die BaFin die unverzügliche Abwicklung auf.

„Sollte es Probleme bei der Rückzahlung der Gelder durch die Expert Plus GmbH geben, sollten sich die Anleger rechtliche Unterstützung suchen. Dann sollte über Schadensersatzansprüche nachgedacht werden“, empfiehlt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Diese könnten sich z.B. gegen die Vermittler richten. Diese hätten möglicherweise wissen müssen, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft handelt. Es können auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen entstanden sein, falls der Verkaufsprospekt fehlerhaft war. Cäsar-Preller: „Natürlich ist nicht gesagt, dass es bei der Rückzahlung zu Problemen kommt. Aber Vorsicht kann in solchen Fällen angebracht sein.“

Der erfahrene Jurist erinnert an die BWF Stiftung, der das Einlagengeschäft ebenfalls verboten und die Abwicklung aufgegeben wurde. Allerdings fehlte die Liquidität für die Rückzahlung der Anlegergelder. „Das heißt nicht, dass es bei der Expert Plus GmbH zu einem ähnlichen Szenario kommen muss. Aber das Geschäftsmodell weist deutliche Parallelen auf“, so Cäsar-Preller.

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