Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

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Autor: RA, FA IT-Recht Dr. Aegidius Vogt, RAYERMANN Legal, München – www.rayermann.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2015

Elektronisch übermittelte Dokumente, insb. Handelsregisteranmeldungen, sind wie schriftliche Erklärungen auszulegen. Maßgeblich ist, wie ein menschlicher Adressat die Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Bei

Autor: RA Thomas Elteste, LL.M., Frankfurt/M.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2015

Der PC gehört zwar nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten; er zählt jedoch zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Fortführung von BGH, Urt. v. 2.10.2008 – I

Autor: RA Dr. Rainer Burbulla, Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2015

Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die

Autor: RA FAMuWR Jochen Hoffmann, RAe Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Köln
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2015

Überlässt der Vermieter dem Mieter deshalb die von ihm zu erstellenden Mieträume nicht, weil er kein Eigentum an dem Mietgrundstück erwirbt, wird er in der Regel nicht von seinen vertraglichen Erfüllungspflichten frei. Er schuldet dann auch die

Autor: RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, FA Urheber- und Medienrecht, FA Handels- und Gesellschaftsrecht, LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015

An die Gewährung eines Eilrechtsschutzes bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt es grundsätzlich, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker

Autor: RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, FA Urheber- und Medienrecht, FA Handels- und Gesellschaftsrecht, LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015

Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen von personenbezogenen Daten von Ärzten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals ist grundsätzlich zulässig. Bewertungen des Arztes in einem solchen Portal stellen einen

Autor: RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2015

Der Betrieb eines Rettungsdienstes wird insbesondere durch die Fahrzeuge geprägt. Sofern lediglich Arbeitnehmer, nicht aber die Einsatzfahrzeuge auf einen Erwerber übergehen, liegt daher regelmäßig kein Betriebsübergang vor.

Autor: RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, Loschelder Rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2015

Eine Kündigungsfrist in der Satzung eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Arbeitgeberverbands, die sechs Monate überschreitet, ist auch unter Berücksichtigung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten berechtigten Belange des

Autor: VorsRiOLG a.D. Dr. Wera Ahn-Roth, Bonn
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2015

1. Zum Ausschluss anwaltlichen Verschuldens an einer Fristsäumnis erfordert die Ausgangskontrolle der Faxübersendung, dass der Sendebericht auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes sowie auf die richtige Telefaxnummer kontrolliert

Autor: VorsRiOLG Werner Schwamb, Frankfurt/M.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2015

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig. (amtlicher Leitsatz)