Fahrverbot für Diesel – Bundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung

26.02.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (95 mal gelesen)
Das Bundesverwaltungsgericht vertagt die Entscheidung über ein Diesel-Fahrverbot. Nach einer mehrstündigen Verhandlung ist in Leipzig noch keine Entscheidung gefallen. Diese will das Bundesverwaltungsgericht nun am 27. Februar verkünden.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden glaubt aber nicht, dass dies viel mehr als eine Atempause für Dieselfahrer ist: „Die deutliche Überschreitung der zulässigen Schadstoffbelastung lässt sich nicht wegdiskutieren, auch wenn bei einem Fahrverbot viele Argumente berücksichtigt werden müssen. Fakt ist aber, dass die Belastung durch gesundheitsschädigende Stickoxide zu hoch ist und Diesel-Fahrzeuge entscheidend zu dieser hohen Belastung beitragen. Ohne geeignete Maßnahmen wird sich die Schadstoffbelastung nicht ausreichend reduzieren lassen. Nach Ansicht vieler Experten reicht ein Software-Update bei Diesel-Fahrzeugen zumindest nicht aus.“

Während der Verhandlung wurde zudem klar, dass auch das EU-Recht beachtet werden muss. Und hier droht Deutschland bereits Ärger wegen der anhaltenden Überschreitung der Grenzwerte. Eine Klage vor dem EuGH ist nicht auszuschließen. 

Die Entscheidung über Fahrverbote ist zwar vertagt, vom Tisch ist sie damit aber nicht. Dabei ging es in Leipzig nicht um die Frage, ob Fahrverbote wegen der hohen Schadstoffbelastung zu verhängen sind, sondern um die Frage, ob Städte und Gemeinden ein Fahrverbot ohne bundeseinheitliche Regelung verhängen dürfen. Hintergrund sind Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf, die auf eine Einhaltung des Luftreinhalteplans drängen und geeignete Maßnahmen verlangen. Das können auch Fahrverbote sein.

Auch die Einführung einer blauen Plakette wird diskutiert. Für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 5 und schlechter dürfte es in jedem Fall eng werden und die Fahrer müssen befürchten, dass sie in bestimmte Regionen über kurz oder lang nicht mehr einfahren dürfen. Hinzu kommt noch ein enormer Wertverlust bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen. „Betroffene Fahrzeughalter können sich aber wehren und müssen sich nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. Wurden die Abgaswerte manipuliert, liegt ein Mangel bei dem Fahrzeug vor, den die Käufer nicht hinnehmen müssen. Dementsprechend können Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Käufer vertritt. 

Eine weitere Möglichkeit ist der Widerruf der Autofinanzierung. Hat die finanzierende Bank ihren Kunden fehlerhaft informiert und liegt zwischen Kreditvertrag und Kaufvertrag ein verbundenes Geschäft vor, können beide Verträge durch einen erfolgreichen Widerruf rückabgewickelt werden.
 

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