Fahrverbot lässt Preise für gebrauchte Diesel einbrechen – Autokäufer können sich wehren

07.03.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (120 mal gelesen)
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote für Diesel für rechtmäßig erklärt hat, zeigen sich schon die ersten unmittelbaren Auswirkungen. Die Preise für Diesel auf dem Gebrauchtwagenmarkt brechen weiter ein.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte nicht nur entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung ausgesprochen werden können, sondern auch dass ein gewisser Wertverlust hinzunehmen sei. Das Stichwort von der „kalten Enteignung“ machte die Runde. „Und es scheint sich zu bewahrheiten. Gebrauchte Diesel werden zu Ladenhütern und die Preise brechen ein. Dieselfahrer müssen für die Fehler der Autokonzerne zahlen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Wie das Magazin „Focus“ online mit Hinweis auf Zahlen der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) berichtet, geben die Preise für gebrauchte Diesel weiter nach. Gleichzeitig erhöhen sich die Standzeiten für Dieselfahrzeuge beim Händler. „Es ist noch nicht ein einziges Fahrverbot ausgesprochen worden und trotzdem zeigt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts schon jetzt Wirkung. Dieselfahrer müssen handeln, wenn sie den Schaden aus den Abgasmanipulationen nicht alleine tragen wollen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche geschädigte Autofahrer vertritt.

Die Autoindustrie bleibt bisher auf dem Standpunkt, dass Software-Updates ausreichen, um den Schadstoffausstoß hinreichend zu reduzieren und lehnt Hardware-Nachrüstungen ab. Inzwischen urteilen aber immer mehr Gerichte, dass die Abgasmanipulationen einen Mangel darstellen, der die betroffenen Käufer zu Schadensersatzansprüchen bzw. zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigt. „Es bestehen also gute Möglichkeiten, Ansprüche gegen VW bzw. die Händler durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Was aber ist mit den Verbrauchern, die das Software-Update haben aufspielen lassen? Haben sie damit ihre Ansprüche verwirkt? „Ein klares Nein“, so Cäsar-Preller. „Ansprüche können auch noch geltend gemacht werden, wenn das Update bereits aufgespielt wurde. Auch hier hat beispielsweise das Landgericht Stade mit Urteil vom 30. Januar 2018 entschieden, dass die Rückzahlung des Kaufpreises bei einem vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeug selbst dann noch möglich ist, wenn das Update aufgespielt wurde (Az.: 7 O 255/16).

Geschädigte Autofahrer müssen den Wertverlust ihrer Fahrzeuge also nicht klaglos hinnehmen, sondern können ihre Ansprüche geltend machen. „Das sollte allerdings bis Ende 2018 geschehen, da ansonsten die Verjährung droht“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.

 

Mehr Informationen:

 

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de