Fahrverbote für Diesel in Berlin

09.10.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (68 mal gelesen)
Auch in Berlin wird es Fahrverbote für Diesel geben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 9. Oktober entschieden.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Grund ist, dass die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) an verschiedenen Straßenabschnitten zu hoch ist und den zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt zum Teil deutlich überschreitet.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat daher Fahrverbote für Diesel für elf Streckenabschnitte in der Hauptstadt angeordnet. Die Sperrung dieser Straßenabschnitte soll ab Mitte 2019 für Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 gelten. Entsprechende Maßnahmen müssen vom Land Berlin bis kommenden März beschlossen und umgesetzt werden. Außerdem müsse das Land auch die Ausweitung der Fahrverbots-Zonen prüfen, so das Verwaltungsgericht.

Für Dieselfahrer hätte noch schlimmer kommen können. Die DUH hat ihren Antrag auf Fahrverbote in der Umweltzone zurückgezogen und verlangte stattdessen, dass im Berliner Luftreinhalteplan die Notwendigkeit streckenbezogener Fahrverbote aufgenommen wird.

„Doch auch so trifft das Fahrverbot die Dieselfahrer hart genug. Nachdem kürzlich erst Fahrverbote für Frankfurt beschlossen wurden, ist nun auch Berlin an der Reihe“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Ebenso wie Frankfurt taucht auch Berlin nicht auf der Liste der Bundesregierung mit den 14 besonders belasteten Städten auf. „Betroffene Dieselfahrer sollten ohnehin nicht auf Umtauschprämien oder Hardware-Nachrüstungen hoffen. Sie müssen ihre Rechte selbst durchsetzen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. 

Wer einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel mit dem Motor EA 189 fährt, hat gute Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können, da viele Gerichte in den Abgasmanipulationen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sehen. Diese Ansprüche müssen aber vor ihrer Verjährung zum Jahresende geltend gemacht werden.

Grundsätzlich und unabhängig vom Abgasskandal kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der ist möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei der Vergabe von Autokrediten häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
 

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