Fahrverbote für Diesel in Köln und Bonn ab 2019

09.11.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (92 mal gelesen)
Die Liste der Städte mit Fahrverboten für ältere Diesel wird immer länger. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018 müssen auch die Städte Köln und Bonn ab 2019 Fahrverbote für ältere Diesel wegen der hohen Luftverschmutzung einführen.

Weil in Köln und Bonn die Luftverschmutzung zu hoch ist, hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf die Einhaltung der Grenzwerte geklagt und wieder einmal Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Domstadt ab April 2019 ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 in der bestehenden Grünen Umweltzone einführen muss. Das Fahrverbot müsse ab September dann auch auf Euro 5-Diesel ausgeweitet werden. In Bonn dürfen zwei stark befahrenen Straßen ab April 2019 nicht mehr von älteren Diesel-Fahrzeugen genutzt werden.

Die Stadt Köln will gegen das Urteil Berufung einlegen, weil sie die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sieht. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden räumt einer Berufung aber nur geringe Erfolgschancen ein: „In Köln werden die zulässigen Grenzwerte für den Stickstoffdioxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschritten. 2017 lag der Wert im Mittel bei 62 Mikrogramm. Zugelassen sind nur 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Da kann man kaum von einer geringfügigen Überschreitung sprechen.“

Diesel-Fahrer werden also damit rechnen müssen, dass sie nach Hamburg, Berlin oder Frankfurt im kommenden Jahr auch in Köln und in Bonn aus bestimmten Bereichen ausgesperrt werden. „Es hilft wahrscheinlich nur wenig, auf Lösungen aus der Politik zu hoffen. Falls es überhaupt welche gibt, kann bis dahin noch viel Wasser den Rhein runterfließen. Unterdessen läuft den vom VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrern die Zeit davon. Sie haben zwar gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen zu können. Allerdings müssen die Forderungen jetzt geltend gemacht werden, da sie Ende 2018 verjähren“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Eine weitere Option ist der Widerruf der Autofinanzierung. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat und ist nicht davon abhängig, ob es sich bei dem Fahrzeug um eine Diesel oder Benziner handelt. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

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