Fahrverbote können auch Euro 6-Diesel treffen

18.10.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 3 Min. (76 mal gelesen)
Ab Mitte 2019 soll es in Berlin Fahrverbote für Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5 geben.

Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 9. Oktober 2018 beschlossen. Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 sind damit aber nicht aus dem Schneider. Auch für diese neueren Diesel können Fahrverbote kommen.

In die Diskussion um Fahrverbote kommt keine Ruhe. Nachdem die Bundesregierung ihren Kompromiss mit Umtauschprämien für Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5  verkündet hatte, stehen nun auch Euro 6-Diesel auf der Agenda. Für diese neueren Fahrzeuge sind weder Umtauschprämien noch Hardware-Nachrüstungen geplant. Allerdings gelten auch viele dieser Modelle nicht wirklich als sauber und könnten beim Ausstoß von Stickoxiden die zulässigen Grenzwerte z.T. deutlich überschreiten. Ab 2020 könnte daher auch Euro 6-Dieseln ein Fahrverbot in Berlin drohen.

Nach einem Bericht des rbb prüft die Berliner Umweltverwaltung auch Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 6a, 6b und 6c mit Fahrverboten ab 2020 zu belegen. Nur die neue Diesel-Generation mit der Abgasnorm Euro 6d gilt als sauber. Die Umwelt- und Verkehrssenatorin Günther hat entsprechende Überlegungen gegenüber dem Sender bestätigt.

Ein Fahrverbot für Euro 6-Diesel hätte aus mehreren Gründen eine enorme Brisanz. Schon 2017 nutzten viele Verbraucher die Umweltprämien und kauften einen neuen Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6. Wer jetzt die Umtauschprämie nutzt, kann sich ebenfalls einen Wagen mit dieser Abgasnorm zulegen. Vor Fahrverboten können sich die betroffenen Diesel-Fahrer trotzdem nicht sicher sein. Das würde wiederum den Wertverlust bei diesen Fahrzeugen beschleunigen.

Hintergrund der Überlegungen des Landes Berlin, Fahrverbote auch für Euro 6-Diesel auszusprechen, ist die hohe Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid. Ein Fahrverbot für Diesel bis einschließlich Euro 5 könnte nicht ausreichen, um den Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid in Berlin im Jahr 2020 flächendeckend einzuhalten.

„Für Diesel-Fahrer könnte also alles noch viel schlimmer kommen. Sollten Fahrverbote für Euro 6-Diesel Realität werden, könnte dies vermutlich nicht nur Berlin, sondern auch andere Städte treffen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Diesel-Fahrern bieten sich im Moment vor allem zwei Alternativen. Ist ihr Fahrzeug direkt von Abgasmanipulationen betroffen, können Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geprüft werden. 

Eine Option dazu kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle. Liegt bei der Autofinanzierung ein sog. verbundenes Geschäft vor, was bei Autokrediten häufig der Fall ist, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.


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