Falschberatung: Bafin meldet fast 7500 Anzeigen gegen Anlageberater

30.09.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1334 mal gelesen)
Trotz strengerer Regeln scheint fehlerhafte Anlageberatung nach wie vor ein großes Thema zu sein. Nach Medienberichten gingen bei der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) 7443 Anzeigen gegen Anlageberater von Banken und Sparkassen in Zusammenhang mit Anlageberatungen ein.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, ist über diese Zahl nicht verwundert: „Wir erleben es ja fast täglich, dass Anleger offensichtlich falsch beraten wurden und nun um ihr investiertes Geld fürchten.“ Dabei falle immer wieder ein bestimmtes Strickmuster ins Auge. Beteiligungen an verschiedenen Fonds, zum Beispiel Schiffsfonds oder Immobilienfonds, werden als sichere Kapitalanlage angepriesen. „Selbst bei Kunden, die ausdrücklich sagen, dass sie ihr Geld nur in eine sicherere Altersvorsorge investieren möchten, um im Alter davon leben zu können. Leider müssen diese Anleger aber immer wieder erleben, dass sie vor einem finanziellen Scherbenhaufen stehen. Denn statt etwas Geld im Alter auf der hohen Kante zu haben, droht ihnen der Totalverlust, wenn diese Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten“, so Cäsar-Preller.

Einen Grund dafür sieht der erfahrene Jurist nach wie vor in der mangelhaften Risikoaufklärung der Anleger. Denn sie erwerben mit der Anlage in einen Fonds eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und allen Risiken. „Von einer sicheren Altersvorsorge kann also keine Rede sein“, sagt Cäsar-Preller.

Ein zweites Problem kann in den möglichen Interessenkonflikten zwischen der Bank bzw. Sparkasse und den Wünschen des Kunden bestehen. Denn das Geldinstitut erhält in der Regel Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, für die Vermittlung der Beteiligung. Über diese Provisionen muss der Kunde aufgeklärt werden, da sie Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können.
„Anleger sind allerdings nicht schutzlos gestellt. Liegt eine Falschberatung oder das Verschweigen über Kick-Backs vor können sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Dabei muss aber immer der Einzelfall geprüft werden“, erläutert Cäsar-Preller. Die Kanzlei Cäsar-Preller betreut bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger.

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