Fehlerhafte Anlageberatung bringt Lottogewinner um sein Geld – Bank muss Schadensersatz zahlen

28.04.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1004 mal gelesen)
Die Geschichte ist schon so unglaublich, dass sie wahr sein muss. Ein Arbeiter aus Herne gewinnt rund sechs Millionen im Lotto und steckt auf Anraten seiner Bank einen großen Teil des Gewinns in riskante Finanzprodukte – und verliert fast alles. Das Landgericht Münster sprach ihm jetzt Schadensersatz in Höhe von rund 500.000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Immerhin gibt es für den Lottogewinner ein kleines Happy-End. Das LG Münster verurteilte die Privatbank Merck Finck & Co zur Zahlung von 500.000 Euro Schadensersatz. Die Berater der Bank hatten einem Lottomillionär höchst riskante Anlageformen empfohlen. Dadurch verlor er fast sein gesamtes investiertes Geld. Die Richter sprachen ihm jedoch Schadensersatz zu, da die Anlageberatung fehlerhaft gewesen sei. Der Stahlarbeiter sei mit dem plötzlichen Reichtum völlig überfordert gewesen und die Bank habe nicht deutlich genug über die Risiken der Anlageprodukte informiert. Ein Sprecher von Merck Finck & Co. kündigte nach dem Urteil an, dass die Qualitätssicherung genau unter die Lupe genommen werde.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „In meinen Augen hat die Bank die Unwissenheit des Arbeiters in Finanzgeschäften ausgenutzt und riskante Produkte empfohlen. Für die streichen Banken in der Regel auch die höchsten Provisionen ein. Zum Glück erhält der Mann jetzt wenigstens Schadensersatz.“

Aus seiner langjährigen Praxis weiß Cäsar-Preller, dass Anleger immer wieder Opfer einer fehlerhaften Anlageberatung werden. „Häufig wollen die Anleger nur in sichere Produkte investieren, um im Alter etwas auf der hohen Kante zu haben. Stattdessen werden ihnen Anlageformen wie z.B. Schiffsfonds empfohlen, die das Risiko des Totalverlusts bergen. Das entspricht nicht dem Grundsatz, dass eine Anlage auch zum Anleger passen muss. Diese klassische Falschberatung löst aber auch den Anspruch auf Schadensersatz aus“, erklärt der Jurist.

Ein weiterer Ansatzpunkt für geschädigte Anleger Schadensersatz geltend zu machen, ist das Verschweigen der Provisionen, die die Bank für die Vermittlung der Kapitalanlagen erhält. „Diese Rückvergütungen sind für die Bank natürlich ein Anreiz, auch Finanzprodukte zu empfehlen, die nicht unbedingt den Wünschen des Anlegers entsprechen. Daher müssen diese sog. Kickbacks nach Rechtsprechung des BGH offengelegt werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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