FHH Fonds Nr. 36: Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht
30.08.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (275 mal gelesen)
Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza müssen aufpassen: Mögliche Schadensersatzansprüche können schon bald verjähren.
Auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft können keine Forderungen mehr geltend gemacht werden.
Erfolgsgeschichten sehen anders aus und ein Happy End ist für die Anleger des FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza nicht in Sicht. Nachdem aus den erhofften Renditen für die Anleger nichts geworden ist, musste nun offenbar auch noch das Containerschiff MS Arica verkauft werden, um die Insolvenz der Gesellschaft zu verhindern. Geld in die Taschen der Anleger wird der Verkauf aber wohl kaum spülen. Nun muss das zweite Fondsschiff, die MS Monza, die Last alleine schultern.
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden bezweifelt, dass so noch die Wende gelingen kann. „Anleger haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei müssen sie aber die zehnjährige Verjährungsfrist beachten, d.h. die Forderungen sind taggenau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjährt. Da der FHH Fonds Nr. 36 ab dem 31. August 2006 zur Beteiligung angeboten wurde, könnte die Verjährung bei vielen Anlegern in Kürze eintreten. Es muss also umgehend gehandelt werden.“
Ansprüche können sich möglicherweise gegen die vermittelnde Bank richten. Denn diese hätte im Beratungsgespräch alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Kriterien erläutern müssen. „Dazu zählen natürlich auch die Risiken. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds sind keineswegs ein sicherer Baustein zur Altersvorsorge, sondern in der Regel spekulativ und damit auch für risikoscheue Anleger ungeeignet“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Zu den aufklärungsbedürftigen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die mangelnde Fungibilität und insbesondere das Totalverlust-Risiko. Ebenso dürfen die Banken ihre teils hohen Provisionen nicht verschweigen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-anteile.de
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Kanzlei Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de
Auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft können keine Forderungen mehr geltend gemacht werden.
Erfolgsgeschichten sehen anders aus und ein Happy End ist für die Anleger des FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza nicht in Sicht. Nachdem aus den erhofften Renditen für die Anleger nichts geworden ist, musste nun offenbar auch noch das Containerschiff MS Arica verkauft werden, um die Insolvenz der Gesellschaft zu verhindern. Geld in die Taschen der Anleger wird der Verkauf aber wohl kaum spülen. Nun muss das zweite Fondsschiff, die MS Monza, die Last alleine schultern.
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden bezweifelt, dass so noch die Wende gelingen kann. „Anleger haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei müssen sie aber die zehnjährige Verjährungsfrist beachten, d.h. die Forderungen sind taggenau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjährt. Da der FHH Fonds Nr. 36 ab dem 31. August 2006 zur Beteiligung angeboten wurde, könnte die Verjährung bei vielen Anlegern in Kürze eintreten. Es muss also umgehend gehandelt werden.“
Ansprüche können sich möglicherweise gegen die vermittelnde Bank richten. Denn diese hätte im Beratungsgespräch alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Kriterien erläutern müssen. „Dazu zählen natürlich auch die Risiken. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds sind keineswegs ein sicherer Baustein zur Altersvorsorge, sondern in der Regel spekulativ und damit auch für risikoscheue Anleger ungeeignet“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Zu den aufklärungsbedürftigen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die mangelnde Fungibilität und insbesondere das Totalverlust-Risiko. Ebenso dürfen die Banken ihre teils hohen Provisionen nicht verschweigen.
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Sebastian Rosenbusch-Bansi
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