Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH wegen des Films "Guns Akimbo"

24.07.2020, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (99 mal gelesen)
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der LEONINE Distribution GmbH wegen des Films "Guns Akimbo"

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist als Abmahnkanzlei bekannt. Sie verschickte kürzlich ein Schreiben, indem das Filesharing des Films "Guns Akimbo" abgemahnt wird.

Der Film "Guns Akimbo" ist eine Actionkomödie von Jason Lei Howden aus dem Jahr 2019. Der Film erzählt von Miles, einem nicht besonders erfolgreicher Entwickler von Videospielen, der von der gnadenlosen Organisation SKIZM zur Teilnahme an einem Spiel gezwungen und unfreiwillig zum nächsten Opfer eines Todeskampfes im Internet wird. Bisher hat er einfach nur in den Tag hineingelebt, doch jetzt muss er lernen, sich gegen eine erfahrene Killerin zu behaupten und den modernen Gladiatorenkampf zu überleben. Miles ist zwar gut im Wegrennen, doch jetzt geht es um sein Leben.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird der Upload des Films über ein Filesharing-Programm vorgeworfen.

Aufgrund dieses Verstoßes fordert die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes und der Rechtsanwaltskosten.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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