Filesharingabmahner müssen Anwaltskosten tragen

11.08.2008, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (2769 mal gelesen)
Oftmals sind die Vorwürfe der Abmahnanwälte unberechtigt. Doch wer trägt in diesem Fall die Anwaltskosten des zu Unrecht beschuldigten?

Das Amtsgericht Hamburg Altona (Urteil vom 11.12.2007, Az. 316 C 127/07) hatte hierzu entschieden, dass sich die Abmahner nicht blind auf die von der Staatsanwalt überlassenen Informationen vertrauen dürfen. Wird der Urheberrechtsvorwurf bestritten, dürften die Abmahnanwälte nicht trotzig auf den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft beharren, sondern müssen diese überprüfen. Wie im Hamburger Fall geschehen, könne es nämlich durchaus vorkommen, dass auch die Ermittlungsbehörden falsche Informationen bekommen und auf diese Weise Unschuldige in Verdacht geraten.

Abmahner müssen Anwalt zahlen
Wird einem Unschuldigen vorgeworfen Urheberrechte zu verletzen und beharren die Abmahnanwälte gegen den Willen des Beschuldigten auf dem Vorwurf, verletzt dies das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Für diese Verletzung muss die Musikindustrie dann haften, denn sie darf ihren Anwälte nicht blind vertrauen, sondern muss diese überwachen. Nach Auffassung des Verfassers gilt dies nicht nur für den Fall, dass der Staatsanwaltschaft ein Fehler unterläuft, sondern auch für den – viel häufigeren - Fall dass außer dem Anschlussinhaber auch noch andere Personen Zugriff auf den Computer haben. Denn in diesen Fällen lässt sich in aller Regel nicht nachweisen, dass gerade der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat, so dass es ungerechtfertig ist, diesen als „Täter“ einer Urheberrechtsverletzung darzustellen, da er bestenfalls als „Störer“ bezeichnet werden darf, weil er den Zugriff auf den Internetanschluss durch Dritte nicht verhindert hat.

Ratgeber für Betroffene

Haben Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten, sollten sie damit auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Lassen sie das Schreiben nicht liegen, denn über die Sache wird von alleine „kein Gras wachsen“. Mit anwaltlicher Beratung können Sie sich oftmals erfolgreich gegen die Vorwürfe wehren. Voreiliges Entgegenkommen ist in diesen Fällen immer unangebracht da die Abmahner dies in aller Regel ausnutzen werden. Geben Sie also auf keinen Fall voreilig eine Unterlassenerklärung ab! Wie die Entscheidung des Amtsgerichts zeigt, können die Anwaltskosten im Fall eines unberechtigten Vorwurfs auf die Abmahner übertragen werden. Ob dies in Ihrem Fall konkret möglich ist oder ob die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sollte Sie mit Ihrem Anwalt gleich bei Mandatsbeginn in einem Gespräch klären.


Tim Geißler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht