Firmenwelten, Wurstwelten & Co. - Dreiste Anleger-Abzocke

17.02.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (178 mal gelesen)
„Dreister geht es nicht mehr. Wieder einmal wurden etliche Kleinanleger um ihr Geld gebracht“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bezieht sich auf einen Bericht von Finanztest, der ein umfangreiches System zur Abzocke investigativ offenlegt. Im Zentrum steht dabei ein Mann – Rainer von Holst. 

Von Abzocke, Drohungen und Rufmord ist in dem Bericht die Rede. Investigativ wird aufgezeigt, wie Rainer von Holst aus den USA deutsche Anleger offenbar abzockt. Dazu hat er ein Firmengeflecht aufgebaut und ein paar Unterstützer um sich herum versammelt. Das alles dient offenbar nur dazu, um an das Geld gutgläubiger Anleger heranzukommen.

Zu den Firmen aus diesem Geflecht gehörte beispielsweise die inzwischen insolvente Firmenwelten AG. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde allerdings vom Amtsgericht Bremen Ende Januar mangels Masse abgewiesen (Az.: 507 IN 9/17). Weitere Firmen, die so manchen Anleger bekannt vorkommen dürften, sind etwa Enercrox, Halbstrom, Summi Viri, Wurstwelten oder auch ein Bankhaus von Holst. Den Anlegern wurden scheinbar hoch verzinste Finanzprodukte mit kurzen Laufzeiten angeboten. Doch die Gelder flossen nicht wie versprochen auf die Konten der Anleger. Bei Nachfragen wurden diese mit Ausreden hingehalten. Neben der Firmenwelten AG ging auch die Wurstwelten GmbH pleite. Auch hier wurde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Das Geld vieler Anleger ist weg.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen, sind aber noch nicht abgeschlossen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller sieht aber noch einen anderen Weg für die geschädigten Anleger, an ihr Geld zu kommen: „Es können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geprüft werden. Das kann der erfolgversprechendere und auch schnellere Weg für Anleger sein.“ Denn die Vermittler hätten die Anleger auch über ihre Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zudem müssen sie ein Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. „Bei derart hohen Zinsversprechungen hätte jedem Vermittler klar sein müssen, dass hier etwas nicht stimmt. Haben die Vermittler ihre Informationspflichten verletzt, können sie schadensersatzpflichtig sein“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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