Ford ruft 190.000 Fahrzeuge wegen Problemen mit der Kupplung zurück
Betroffen sind nach Medienberichten die Baureihen Focus, C-Max, S-Max, Galaxy und Transit Connect mit Sechs-Gang-Schaltgetriebe und 1-, 1,5- oder 1,6-Liter-Benzinmotoren.
Bei den betroffenen Modellen könnte ein Teil der Kupplung, die Kupplungsdruckplatte, brechen. Dies hätte eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit sowie Geruchsbildung zur Folge. Das Problem könne entweder durch ein Software-Update oder durch den Austausch der Kupplung behoben werden. In Deutschland werden daher rund 190.000 Fahrzeuge zurückgerufen, darüber hinaus sind auch Fahrzeuge in Europa betroffen.
Wegen Problemen beim Automatikgetriebe hatte Ford erst wenige Tage zuvor rund 550.000 Fahrzeuge in den USA zurückgerufen. Beide Rückrufe hätten allerdings nichts miteinander zu tun.
„Der Käufer hat einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Liegt ein Mangel, wie nun bei Ford der Kupplungsschaden, vor, muss dieser Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden. Ist dies nicht möglich oder treten dadurch andere Mängel auf, kann der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Sollte es bei der Mangelbeseitigung nun zu Problemen kommen, können Ford-Kunden ihre Rechte geltend machen.
Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/
Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de
Autor dieses Rechtstipps

Joachim Cäsar-Preller
Cäsar-Preller Rechtsanwaltskanzlei
Weitere Rechtstipps (886) Anschrift
Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden
DEUTSCHLAND
Telefon: 0611-450230
Mobil: 0172-6166103
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Publikation von MAACK Recht & Steuern, Hamburg, Recklinghausen, Chemnitz, mehr als 2000 Mal abgerufen. Was ist für Käufer zu tun? In den letzten Wochen wurden unsere Publikationen in den diversen Internetpräsenzen mehr als 2.000 mal aufgerufen. ...





Was Sie beim Erwerb eines Gebrauchtwagens beachten sollten... Marktpreise ermitteln In der Regel hat jeder potentielle Käufer konkrete Vorstellungen von seinem „Traumwagen“. Gute Vorbereitung ist daher der erste Schritt. Verschaffen Sie sich einen ...





Auch Gebrauchtwagenhändler müssen ihren Kunden auf verkaufte Fahrzeuge die gesetzliche Gewährleistung geben. Allerdings gibt es verschiedene Wege, diese einzuschränken oder zu umschiffen. ...





Ein 17-Jähriger und ein 12-Jähriger haften für Schäden, die sie durch unachtsames Autofahren an einem anderen Fahrzeug verursacht haben. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
...




