friedola Gebr. Holzapfel GmbH Anleihe: Längere Laufzeit, reduzierter Z

14.09.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (492 mal gelesen)
Längere Laufzeit, reduzierter Zinskupon – so möchte die friedola Gebr. Holzapfel GmbH die Konditionen für ihre 2012 begebene Anleihe ändern. Am 1. Oktober sind die Anleger zu einer Anleihegläubigerversammlung in Meinhard-Frieda in der Nähe von Eschwege eingeladen.

Für die geplanten Einschnitte sollen die Anleger später entschädigt werden, teilt das Unternehmen mit. Beispielsweise ist an eine Kompensation in Form von Besserungsscheinen gedacht. „Das ist aber erstmal Zukunftsmusik. Zunächst sollen die Anleger in Form von Zinsverzicht zur Sanierung des Unternehmens beitragen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nach den Unternehmensplänen stellt sich das so dar: Die Laufzeit der Anleihe der friedola Gebr. Holzapfel GmbH (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) soll um drei Jahre bis 2020 verlängert werden. Für die Jahre 2016 bis 2018 sollen die Anleger einem deutlich reduzierten Zinskupon zustimmen. Statt der vereinbarten 7,25 Prozent p.a. soll es nur 1 bzw. 2 Prozent geben. 2019 und 2020 soll dann wieder der volle Zinssatz gezahlt werden.

Die Restrukturierung der Anleihe ist Teil eines umfassenden Sanierungskonzepts der friedola Gebr. Holzapfel GmbH, zu dem die Anleger zumindest in den kommenden Jahren ihren Teil beitragen sollen. „Auch wenn später wieder der volle Zinssatz gezahlt werden soll, müssen die Anleger zunächst einen gehörigen Teil zur Sanierung beitragen. Das Problem ist, dass niemand versprechen kann, ob das Sanierungskonzept nachhaltig greift. Insofern stellen die geplanten Änderungen der Anleihekonditionen ein gehöriges Risiko für die Anleger dar“, so Rechtsanwalt Kanz.

Bevor die Anleger über die Restrukturierungsmaßnahmen abstimmen, können sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen. „Die können von Kündigung der Anleihe bis zu Schadensersatzansprüchen reichen“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Ein Zinskupon von 7,25 Prozent p.a. sei in der aktuellen Niedrigzinsphase sehr hoch. „Ob dieser Zinssatz je realistisch war, kann geprüft werden. Ebenso ob die Anleger fehlerhaft beraten und nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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