friedola Gebr. Holzapfel GmbH Anleihe: Zweite Gläubigerversammlung

08.10.2015, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (434 mal gelesen)
Die Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sollten Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen. Allerdings war die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig. Am 28. Oktober 2015 sind die Anleihezeichner zur zweiten Gläubigerversammlung in Meinhard-Frieda in der Nähe von Eschwege eingeladen.

„Anders als bei der ersten Gläubigerversammlung reicht für die Beschlussfähigkeit dann schon ein Quorum von 25 Prozent des ausstehenden Anleihenennbetrags. Für die Anleihegläubiger also ein wichtiger Termin. Denn es geht letztlich um ihr Geld“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Anleger sollen ihren Teil zur Unternehmenssanierung beitragen. So soll die Laufzeit der fünfjährigen Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) um drei Jahre bis 2020 verlängert werden. Gleichzeitig soll der Zinssatz in den ersten beiden Jahren von den vereinbarten 7,25 Prozent p.a. auf einen Prozent und 2018 auf zwei Prozent gesenkt werden. 2019 und 2020 soll dann wieder zum vereinbarten Zinskupon zurückgekehrt werden. Die Änderungen der Anleihebedingungen sind Teil eines Sanierungskonzepts des wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens. Das Problem: „Ob durch den Verzicht der Anleger und weitere Restrukturierungsmaßnahmen eine nachhaltige Sanierung gelingt, ist ungewiss. Am Ende könnten die Anleger also viel Geld verlieren. Daher sollten sie schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen. Diese können von der Kündigung der Anleihe bis zu Schadensersatzansprüchen reichen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Den Anleihegläubigern soll schon vor der Versammlung das vorläufige Sanierungskonzept vorgestellt werden. „Nicht nur das: Auch eine vorläufige hypothetische Insolvenzquote soll vorgelegt werden. Davon sollten sich die Anleger nicht abschrecken lassen. Denn sie haben mehr rechtliche Möglichkeiten als nur ihre Ansprüche in einem hypothetischen Insolvenzverfahren geltend zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 18 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de