Friedrichsdorf bei Frankfurt: Hunderte Bußgeldverfahren von Regierungspräsidium für ungültig erklärt
15.09.2017, Autor: Herr Tim Geißler / Lesedauer ca. 2 Min. (114 mal gelesen)
Weil die Überwachung der Geschwindigkeit einem privaten Dienstleister überlassen wurde, muss die Stadt Friedrichsdorf nun auf Anweisung des Regierungspräsidiums Kassel eine Vielzahl an Verfahren einstellen und Messungen für unverwertbar erklären. Wir zeigen, warum eine Abtretung der Geschwindigkeitskontrollen an externe Dienstleister generell problematisch ist und wie Sie davon sogar profitieren können.
Häufiges Blitzen führt zu häufigen Fehlern – nicht nur bei der Anfertigung der Messung selber, sondern auch beim Umgang und der Verarbeitung der entstandenen Daten. Die Stadt Friedrichsdorf, rund 15 Kilometer entfernt von Frankfurt, hat offenbar über längere Zeit einen privaten Dienstleister zur Anfertigung, Aufbereitung und Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen beauftragt.
Modell: Outsourcing von Geschwindigkeitsüberwachung
Das Modell ist für Kommunen und Unternehmen attraktiv und profitabel: Ein Dienstleister für Geschwindigkeitsmessungen (z.B. Jenoptik oder German Radar) bietet den Städten ein sogenanntes „Rundum-Sorglos-Paket“ an. Darin enthalten ist die Aufstellung eines Radargerätes, die Überwachung und Wartung, sowie die Aufbereitung der Messergebnisse. Dafür bekommt die Firma pro angefertigter Messung dann eine Pauschale ausgezahlt.
Doch dieses Vorgehen ist bei weitem nicht immer erlaubt. Es kommt für die genauen Regelungen und Verordnungen häufig auf das Bundesland an, in dem die privaten Firmen zum Einsatz kommen. So ist es in Nordrhein-Westfalen per Landesgesetz erlaubt, die Anfertigung und Aufbereitung der Messergebnisse an private Firmen abzugeben; die Selektion, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, muss jedoch über die Kommune geschehen. Der Hoheitsträger muss gemäß Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes die wesentlichen Aufgaben selber durchführen oder die Durchführung überwachen. In anderen Bundesländern sind die Regeln wesentlich strenger. Doch auch in NRW gab es schon einige Fälle, in denen Richter das Ordnungswidrigkeitsverfahren mit der Begründung einstellten, das Blitzen sei eine hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Verwaltung und könne nicht einfach an externe und private Dienstleister „outgesourct“ werden.
Auch in Friedrichsdorf in Hessen sind die Regelungen strenger: Die Messungen wurden nun auf Anweisung des Regierungspräsidiums Kassel für nicht verwertbar erklärt. Laufende Verfahren wurden eingestellt. Möglicherweise wird man als betroffener Autofahrer bei schon abgeschlossenen Verfahren die Möglichkeit der Wiederaufnahme seines Ordnungswidrigkeitsverfahrens haben, um sein Geld zurückerstattet zu bekommen.
Beispiel Friedrichsdorf zeigt: Einspruch bei Bußgeldbescheiden oft mit guten Chancen
Eine genaue und sorgfältige Überprüfung des Verfahrens sowie des Bußgeldbescheides sollte in jedem Falle vorgenommen werden. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, wie oft Bußgeldverfahren und -bescheide fehlerhaft sind. Gerade bei hohen Bußgeldern und Fahrverboten lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Eine falsche Installation der Messanlage, mangelhafte Schulung des Wartungs- oder Messpersonals oder die Weitergabe der Anfertigung und Aufbereitung von Messdaten an externe Dienstleister können alles Anhaltspunkte und Gründe für eine Einstellung des Verfahrens sein. Unser Rechtsanwalt und Experte für Geschwindigkeitsmessungen Tim Geißler berät Sie gerne auch in Ihrem Fall und verrät Ihnen, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt und welche weiteren Möglichkeiten Sie noch haben.
Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
Tel.: 0202 245670
Online-Beratung: https://gks-rechtsanwaelte.de/online-beratung/#tim-geissler
E-Mail: info@gks-rechtsanwaelte.de
Homepage: https://gks-rechtsanwaelte.de/
Häufiges Blitzen führt zu häufigen Fehlern – nicht nur bei der Anfertigung der Messung selber, sondern auch beim Umgang und der Verarbeitung der entstandenen Daten. Die Stadt Friedrichsdorf, rund 15 Kilometer entfernt von Frankfurt, hat offenbar über längere Zeit einen privaten Dienstleister zur Anfertigung, Aufbereitung und Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen beauftragt.
Modell: Outsourcing von Geschwindigkeitsüberwachung
Das Modell ist für Kommunen und Unternehmen attraktiv und profitabel: Ein Dienstleister für Geschwindigkeitsmessungen (z.B. Jenoptik oder German Radar) bietet den Städten ein sogenanntes „Rundum-Sorglos-Paket“ an. Darin enthalten ist die Aufstellung eines Radargerätes, die Überwachung und Wartung, sowie die Aufbereitung der Messergebnisse. Dafür bekommt die Firma pro angefertigter Messung dann eine Pauschale ausgezahlt.
Doch dieses Vorgehen ist bei weitem nicht immer erlaubt. Es kommt für die genauen Regelungen und Verordnungen häufig auf das Bundesland an, in dem die privaten Firmen zum Einsatz kommen. So ist es in Nordrhein-Westfalen per Landesgesetz erlaubt, die Anfertigung und Aufbereitung der Messergebnisse an private Firmen abzugeben; die Selektion, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, muss jedoch über die Kommune geschehen. Der Hoheitsträger muss gemäß Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes die wesentlichen Aufgaben selber durchführen oder die Durchführung überwachen. In anderen Bundesländern sind die Regeln wesentlich strenger. Doch auch in NRW gab es schon einige Fälle, in denen Richter das Ordnungswidrigkeitsverfahren mit der Begründung einstellten, das Blitzen sei eine hoheitliche Aufgabe der öffentlichen Verwaltung und könne nicht einfach an externe und private Dienstleister „outgesourct“ werden.
Auch in Friedrichsdorf in Hessen sind die Regelungen strenger: Die Messungen wurden nun auf Anweisung des Regierungspräsidiums Kassel für nicht verwertbar erklärt. Laufende Verfahren wurden eingestellt. Möglicherweise wird man als betroffener Autofahrer bei schon abgeschlossenen Verfahren die Möglichkeit der Wiederaufnahme seines Ordnungswidrigkeitsverfahrens haben, um sein Geld zurückerstattet zu bekommen.
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