Für den Todesfall vorbereitet sein
22.09.2017, Autor: Herr Anton Bernhard Hilbert / Lesedauer ca. 2 Min. (152 mal gelesen)
Sterben müssen wir alle. Dennoch trifft uns der Tod eines nahen Angehörigen oft unvorbereitet. Eine kleine Checkliste hilft, die ersten Schritte zu gehen, wenn Mutter oder Vater gestorben sind.
Arzt verständigen
Stirbt der Angehörige im eigenen Haus, verständigen Sie den Hausarzt oder den Notarzt. Der führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus.
Bestatter beauftragen
Prüfen Sie, ob der Verstorbene Bestattungswünsche niedergelegt hat. Haben Sie sich noch nicht für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen entschieden haben, konsultieren Sie das Internet (www.bestatter.de) oder das Telefonbuch. Für die Bestattung zuständig sind, in dieser Reihenfolge, der Ehegatte, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, die Großeltern und schließlich die Enkelkinder. Hat der Verstorbene bestimmt, wer sich um die Bestattung kümmert, gilt sein Wille.
Der Bestatter holt den Verstobenen ab. Den Zeitpunkt können Sie vereinbaren. Ist der Angehörige zu Hause verstorben, darf er bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben.
Bestattungsart festlegen
In vielen Fällen hat der Verstorbene bestimmt, wie er bestattet werden soll und wer dafür zuständig ist. Respektieren Sie diesen Wunsch. Gibt es keine Vorgabe, bestimmt der Bestattungspflichtige die Art und den Zeitpunkt der Bestattung. Nehmen Sie mit der Friedhofsverwaltung Kontakt auf, um die Möglichkeiten abzuklären.
Wohnung versorgen
Prüfen Sie, ob Haustiere versorgt und Pflanzen gegossen werden müssen. Wenn die Wohnung nicht mehr benötigt wird, können Sie Strom, Gas und Wasser abstellen (lassen),
Arbeitgeber informieren
Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber über den Tod.
Angehörige und Freunde informieren
Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen und die besten Freunde des Verstorbenen. So geben Sie ihnen Gelegenheit, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Dokumente suchen
Sie brauchen wichtige Dokumente, so Personalausweis und Reisepass, Geburtsurkunde und Heiratsurkunden (am besten ein vollständiges Familienbuch)
Behörden informieren
Informieren Sie das Standesamt über den Tod. Oft übernimmt das der Bestatter, der auch die Sterbeurkunden für Sie beantragt. Die Anzeige beim Standesamt muss spätestens drei Tage nach dem Sterbefall erfolgen.
Krankenkasse und Versicherungen informieren
Informieren Sie die Krankenkasse, die Rentenstelle und die Versicherungen (Unfallversicherung, Lebensversicherung) sofort über den Sterbefall. Das reicht zunächst telefonisch. Halten Sie die Versicherungs- bzw. Rentennummer bereit.
Trauerfeier vorbereiten
Organisieren Sie die Trauerfeier. Sprechen Sie dazu mit dem Pfarrer bzw. dem Vertreter der religiösen oder weltanschaulichen Organisation, der der Verstorbene angehört hatte. Vergessen Sie nicht die Vereine des Verstorbenen einzubeziehen.
Traueranzeigen
Beauftragen Sie die örtliche Zeitung mit der Veröffentlichung der Traueranzeige und der anschließenden Danksagung. Wenn Sie selbst keine Vorstellung haben, hilft Ihnen die Zeitung mit verschiedenen Vorlagen und Mustern.
Testament abliefern
Suchen Sie, ob ein Testament vorhanden ist. Oft findet es sich im Schreibtisch in einer Schatulle oder im Bücherschrank. Testamente müssen Sie unbedingt beim Nachlassgericht abliefern. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie sich der Urkundenunterdrückung strafbar machen. Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht, in Baden-Württemberg noch bis 31.12.2017 das örtliche Notariat.
Arzt verständigen
Stirbt der Angehörige im eigenen Haus, verständigen Sie den Hausarzt oder den Notarzt. Der führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus.
Bestatter beauftragen
Prüfen Sie, ob der Verstorbene Bestattungswünsche niedergelegt hat. Haben Sie sich noch nicht für ein bestimmtes Bestattungsunternehmen entschieden haben, konsultieren Sie das Internet (www.bestatter.de) oder das Telefonbuch. Für die Bestattung zuständig sind, in dieser Reihenfolge, der Ehegatte, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, die Großeltern und schließlich die Enkelkinder. Hat der Verstorbene bestimmt, wer sich um die Bestattung kümmert, gilt sein Wille.
Der Bestatter holt den Verstobenen ab. Den Zeitpunkt können Sie vereinbaren. Ist der Angehörige zu Hause verstorben, darf er bis zu 36 Stunden in der Wohnung bleiben.
Bestattungsart festlegen
In vielen Fällen hat der Verstorbene bestimmt, wie er bestattet werden soll und wer dafür zuständig ist. Respektieren Sie diesen Wunsch. Gibt es keine Vorgabe, bestimmt der Bestattungspflichtige die Art und den Zeitpunkt der Bestattung. Nehmen Sie mit der Friedhofsverwaltung Kontakt auf, um die Möglichkeiten abzuklären.
Wohnung versorgen
Prüfen Sie, ob Haustiere versorgt und Pflanzen gegossen werden müssen. Wenn die Wohnung nicht mehr benötigt wird, können Sie Strom, Gas und Wasser abstellen (lassen),
Arbeitgeber informieren
Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber über den Tod.
Angehörige und Freunde informieren
Benachrichtigen Sie die engsten Angehörigen und die besten Freunde des Verstorbenen. So geben Sie ihnen Gelegenheit, vom Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Dokumente suchen
Sie brauchen wichtige Dokumente, so Personalausweis und Reisepass, Geburtsurkunde und Heiratsurkunden (am besten ein vollständiges Familienbuch)
Behörden informieren
Informieren Sie das Standesamt über den Tod. Oft übernimmt das der Bestatter, der auch die Sterbeurkunden für Sie beantragt. Die Anzeige beim Standesamt muss spätestens drei Tage nach dem Sterbefall erfolgen.
Krankenkasse und Versicherungen informieren
Informieren Sie die Krankenkasse, die Rentenstelle und die Versicherungen (Unfallversicherung, Lebensversicherung) sofort über den Sterbefall. Das reicht zunächst telefonisch. Halten Sie die Versicherungs- bzw. Rentennummer bereit.
Trauerfeier vorbereiten
Organisieren Sie die Trauerfeier. Sprechen Sie dazu mit dem Pfarrer bzw. dem Vertreter der religiösen oder weltanschaulichen Organisation, der der Verstorbene angehört hatte. Vergessen Sie nicht die Vereine des Verstorbenen einzubeziehen.
Traueranzeigen
Beauftragen Sie die örtliche Zeitung mit der Veröffentlichung der Traueranzeige und der anschließenden Danksagung. Wenn Sie selbst keine Vorstellung haben, hilft Ihnen die Zeitung mit verschiedenen Vorlagen und Mustern.
Testament abliefern
Suchen Sie, ob ein Testament vorhanden ist. Oft findet es sich im Schreibtisch in einer Schatulle oder im Bücherschrank. Testamente müssen Sie unbedingt beim Nachlassgericht abliefern. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie sich der Urkundenunterdrückung strafbar machen. Nachlassgericht ist das örtliche Amtsgericht, in Baden-Württemberg noch bis 31.12.2017 das örtliche Notariat.