Funkablesegeräte dürfen vom Vermieter eingebaut werden

29.12.2011, Autor: Frau Jekaterina Achtermann-Ljubimow / Lesedauer ca. 1 Min. (2361 mal gelesen)
Mieter müssen den Einbau von Funkablesegeräten in ihrer Wohnung dulden.
Der Vermieter hat einen Anspruch die Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem auszutauschen.

Es ist nunmehr amtlich. Mieter müssen den Einbau von Funkablesegeräten in ihrer Wohnung dulden.
Der Vermieter hat einen Anspruch die Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem auszutauschen.
Dabei erstreckt sich die Duldungspflicht des Mieters nicht nur auf den erstmaligen Einbau von Messeinrichtungen und den Austausch mangelhafter Geräte, sondern tatsächlich auch ohne dass diese Gründe vorliegen, auf den Einbau der Funkablesegeräte.
Dies wurde durch den BGH abgesegnet, so dass Mieter zukünftig keine Wahl haben werden und dem Begehren des Vermieters auf Funkablesegeräte nachgeben müssen.
(BGH Urt. v. 28.09.2011 - VIII ZR 326/10)
Aber aufgepasst, diese Geräte funktionieren nicht immer Einwandfrei. Es lohnt sich daher genau bei der Abrechnung nachzuschauen, ob die erfassten Daten der Geräte tatsächlich mit dem möglichen Verbrauch übereinstimmen können. Es kann hier zu erheblichen Abweichungen kommen, sofern das Gerät bspw. nicht genullt wurde. Auch können andere Erfassungsfehler auftreten. Der Mieter sollte insoweit die letzte Abrechnung seiner Heiz- und Wasserkosten zu Rate ziehen, sofern es zu Abweichungen gekommen ist und diese auch nicht erklärbar sind.
Die Kanzlei Achtermann steht Ihnen bei der Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Seite.