Fußgängerin überfahren, obwohl sie bei grün losging!

01.12.2015, Autor: Herr Frank Brüne / Lesedauer ca. 1 Min. (426 mal gelesen)
Ein Fußgänger hat gegenüber einem Auto immer Vorrang - auch wenn beide grün haben.

Immer wieder gibt es in der Juristerei kuriose Fälle: Eine Fußgängerin hatte bei Grün die Straße überquert – natürlich im Vertrauen darauf, dass sie unfallfrei die andere Seite der Straße erreichen würde. Doch es kam anders: Ein LKW-Fahrer erfasste die Frau, während er nach links abbog. Das Interessante: Auch für ihn war die Ampel grün – also die Fahrt grundsätzlich erlaubt.


Haftungsfrage geklärt: Abbieger müssen aufpassen – Fußgänger dürfen gehen
Der LKW-Fahrer plädierte darauf, dass die Fußgängerin zumindest eine Mitschuld habe, denn sie habe auf die ebenfalls zur Fahrt berechtigten Kraftfahrzeuge achten müssen. Doch das sah das Oberlandesgericht Dresden anders (Az.: 7 U 568/14): Ein Fußgänger muss darauf vertrauen dürfen, dass er, sobald die Ampel grün zeigt, die Straße unbeschadet überqueren kann. Natürlich sei eine gewisse Aufmerksamkeit immer gefordert, doch darf diese nicht überbewertet werden. Somit entschied das Gericht, dass die Verantwortung alleine beim LKW-Fahrer lag und dieser hätte besser aufpassen müssen, um den Unfall zu vermeiden.


Autofahrer müssen auf Fußgänger achten!
Nach diesem Urteil gilt für alle Autofahrer: Auch wenn die Ampel auf grün steht, muss vor dem Abbiegen genau geguckt werden, dass keine Fußgänger den Weg kreuzen.


Kommt es dennoch zu einem Unfall, muss der Autofahrer damit rechnen, dass er, wenn auch der Fußgänger berechtigt die Straße überqueren darf, der einzig Verantwortliche für die Kollision ist – auch wenn der Fußgänger ebenfalls unaufmerksam war.

Frank Brüne
Rechtsanwalt und Steuerberater,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tel.: 0202 245670