Gebietsschutz in Franchise-Verträgen

31.05.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (371 mal gelesen)
Manche Regeln in Franchise-Verträgen belasten den Franchisenehmer über Gebühr. Da er im Verhältnis der Vertragspartner der deutlich Schwächere ist, sollten unerfahrene Unternehmer unbedingt juristische Expertise nutzen und einen Rechtsanwalt zu Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung hinzuziehen.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist erfahren im Umgang mit Franchise-Unternehmungen und vertritt Franchisenehmer in juristischen Auseinandersetzen. Cäsar-Preller: „Da geht es meist um die Konsequenzen aus der Vertragsgestaltung und darum, dass der in diesen Dingen sehr viel erfahrenere Franchisegeber gern Klauseln einsetzt, deren Tragweite erst nach Unterzeichnung des Vertrages in voller Bandbreite deutlich wird!“

Ein typisches Beispiel ist die Zuweisung von Vertragsgebieten ohne Gebietsschutz. Dies bedeutet, dass der Franchisenehmer im Vertragsgebiet aktiv sein darf und muss, es bedeutet aber ganz und gar nicht, dass er hier ein Ausschließlichkeitsrecht besitzt und keine Konkurrenz aus dem eigenen Hause fürchten muss. Cäsar-Preller: „Innerhalb eines Vertragsgebietes steht der Franchisenehmer nur dann ein echter Gebietsschutz zu, wenn dieser ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist. Wenn nicht, ist eine Gebietsklausel nicht mehr als ein Hinweis darauf, in welchen Grenzen sich das geschäftliche Engagement unter dem Dach der Kette bewegen darf. Franchisenehmer müssen sich nachdrücklich für einen Gebietsschutz einsetzen!“

Hintergrund: Franchisenehmer berauben sich nur ungern selbst guter Einnahmemöglichkeiten: Mit zwei Franchisenehmern innerhalb eines Gebietes lässt sich mehr verdienen als mit einem!“ macht Cäsar-Preller eine ganz einfache Rechnung auf.

Ordentlicher Gebietsschutz ist in vielen Fällen die Einnahme- und Bestandsgarantie eines Franchisenehmers. Hier sollte mit Durchsetzungskraft und taktischem Fingerspitzengefühl verhandelt werden – idealerweise in Begleitung eines in der Thematik „Franchise“ erfahrenen Rechtsanwalts. Cäsar-Preller: „Geld, das Sie hier liegen lassen können Sie niemals wieder dazu verdienen!“

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