Gefahren durch Widerruf von Darlehen

13.10.2015, Autor: Herr Carsten Kowalzik / Lesedauer ca. 1 Min. (200 mal gelesen)
Bei voreiligem Widerruf von Darlehen lauern Gefahren für Kreditnehmer. Bevor Sie selnst oder über einen Rechtsanwalt den Widerruf erklären, sollten Sie folgendes beachten:

Viele Anwälte verlocken Mandanten dazu, Ihren Darlehensvertrag, der möglicherwiese früher zu teuren Zinssätzen abgeschlossen war, zu widerufen, um damit die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen und sich ein neues Darlehen zu sichern. Dies kann durchaus eine wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise sein, um aus alten ungünstigen Darlehenskonditionen auszusteigen und sich die derzeit immer noch zinsgünstigen Konditionen zu sichern.

Bevor Mandanten jedoch auf ein solches Angebot eingehen, müssen Sie sich darüber im klaren sein, eine neue Finanzierung unbedingt in der Hinterhand haben zu müssen: Denn mit dem erklärten Widerruf wird das Darlehensverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt. Dabei haben Kreditnehmer jedoch die Verpflichtung, nach vier Wochen die empfangene Darlehensvaluta, abzgl. der Tilgungen und einer Verzinsung für die Kapitalüberlassung, dem Grunde nach zurückzuerstatten.

Können Sie dies jedoch nicht, ist das Darlehensverhältnis nach Widerrufsausübung verloren und den Kunden drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Bank, im schlimmstenfall die EInleitung der Zwangsversteigerung. Solche Situationen zu entgegnen, gehört zu den anwaltlichen Aufgaben unbedingt dazu. Eine umfassende Beratung sollte immer die Absicherung durch das Vorliegen einer Anschlussfinanzierung im Blick haben.

Sofern Kunden in ein solches Dilemma geraten, helfe ich gern weiter, in Einzelfällen kann auch eine Anwaltshaftung gegeben sein wg. ungenügender Beratung und vorzeitiger Widerrufsausübung.