Geldanlage in fremden Währungen – Bank muss über Risiken aufklären

20.02.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (122 mal gelesen)
Als Anfang 2015 die Wechselkursbindung zwischen Schweizer Franken und Euro aufgehoben wurde, bekamen Verbraucher dies bitter zu spüren. Darlehen in Franken verteuerten sich über Nacht. Für Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller ist dies aber nur ein Beispiel, das zeigt, wie riskant Darlehen oder auch Geldanlagen in fremden Währungen sind.

Wer nach einer geeigneten Geldanlage sucht, erhofft sich natürlich auch eine ordentliche Rendite. Wer aber dabei auf Geldanlagen in fremden Währungen wie z.B. den Schweizer Franken setzt, geht ein hohes Risiko ein. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Natürlich können dabei Wechselkursgewinne erzielt werden. Aber das ist spekulativ. Verluste sind ebenso gut möglich. Wie sich Wechselkurse entwickeln, hängt von vielen wirtschaftlichen und politischen Faktoren ab, die sich nicht seriös voraussagen lassen.“

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Geld in fremden Währungen anzulegen. In Anleihen, Aktien oder auch Fonds. Neben den Risiken, die diese Geldanlagen ohnehin bieten, kommt dabei aber auch immer das Risiko von Wechselkursverlusten hinzu. „Für sicherheitsorientierte Anleger sind solche Kapitalanlagen nicht geeignet. Entsprechend müssen die Anleger aber auch über die bestehenden Risiken durch ihren Anlageberater aufgeklärt werden. Werden die Risiken verschwiegen oder bagatellisiert, kann das Schadensersatzansprüche der Anleger begründen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Entsprechendes gilt für Fremdwährungsdarlehen. Hier hat bereits der EuGH mit Urteil vom 20. September 2017 entschieden, dass die Banken eine Aufklärungspflicht trifft (Az.: C-186/16).

Anleger oder Verbraucher, die durch Geldanlagen oder Darlehen in fremden Währungen viel Geld verloren haben, können also prüfen lassen, ob die Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt hat. „Es ist keine Seltenheit, dass Anlageberater auch spekulative Geldanlagen als sicher darstellen. Gegen eine solche Falschberatung können die Anleger vorgehen. Risiken müssen klar und verständlich erläutert werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger und Verbraucher.
 

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