German Pellets: Anleger kurz vor dem Totalverlust

14.10.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (270 mal gelesen)
Die Insolvenzverwalterin der German Pellets GmbH, Rechtsanwältin Schmudde, geht nur von einer geringen Quote für die Anleger aus.

Wie aus dem offiziellen Insolvenzbericht hervorgeht, stehen wahrscheinlich nur rund zehn Millionen Euro an Insolvenzmasse zur Verfügung. Angesichts der Forderungen der Anleger von insgesamt ca. 260 Millionen Euro bleibt für den einzelnen Anleger so gut wie nichts übrig.

„Die Insolvenzquote dürfte damit noch geringer ausfallen als ohnehin schon befürchtet. Immerhin war mal von einer Insolvenzmasse von rund 40 Millionen Euro die Rede. Auch dann wären für die Anleger enorme Verluste angefallen, die nun aber noch höher sein dürften“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Durch Verkäufe sind laut der Insolvenzverwalterin zwar etwa 45 Millionen Euro erzielt worden, doch der größte Teil davon geht an besicherte Gläubiger wie die Banken. Insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf ca. 427 Millionen Euro.

„Um die finanziellen Verluste noch abzufedern, bleibt den Anlegern nur noch die Möglichkeit neben dem Insolvenzverfahren noch weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wie z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Kanz. Die könnten ggf. gegen die Unternehmensverantwortlichen entstanden sein. Denn einmal mehr wurde ihnen eine mehr oder weniger katastrophale Unternehmensführung bescheinigt. „Möglicherweise können daraus Haftungsansprüche entstanden sein. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob beispielsweise mit falschen Umsatzzahlen gearbeitet wurde. Finden sich falsche Angaben auch in den Verkaufsprospekten kann Schadensersatz aus Prospekthaftung möglich sein“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Anlageberater bestehen. Diese sind zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verpflichtet. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken der Geldanlage. Ist diese ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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