German Pellets Genussrechte: Forderungen bis zum 12. Juli anmelden

10.06.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (307 mal gelesen)
Das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets Genussrechte GmbH ist nun ebenfalls eröffnet vom Amtsgericht Schwerin eröffnet worden (Az.: 580 IN 94/16). Die Inhaber der Genussrechte sind nun aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 12. Juli schriftlich anzumelden.

Über die German Pellets Genussrechte GmbH wurden die Genussrechte 2010/15 begeben. Rund 3000 Anleger haben nach Unternehmensangaben Genussscheine im Wert von rund 42 Millionen Euro gezeichnet. Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft German Pellets GmbH stellte auch die Tochter Insolvenzantrag. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 31. Mai eröffnet.

„Obwohl Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, sollten die Anleger ihre Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ansonsten können die Ansprüche nicht berücksichtigt werden“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Darüber hinaus sollten aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten nicht außer Acht gelassen werden. „Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann erfolgversprechender sein als die Hoffnung auf eine befriedigende Quote im Insolvenzverfahren. Denn auch für die Genussrechte-Inhaber steht der Totalverlust im Raum“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Daher sei es empfehlenswert zu prüfen, ob sich die Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben. Diese hätten das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. In den Anlageberatungsgesprächen hätten auch die Risiken umfassend dargestellt werden müssen. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Unternehmens- bzw. Prospektverantwortlichen entstanden sein, wenn diese mit unrealistischen Angaben ein falsches Bild von den Chancen und Möglichkeiten der Kapitalanlage gezeichnet haben sollten.

Nicht zu vergessen sind auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen, u.a. wegen Betrugsverdachts. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, können daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten für die Anleger erwachsen“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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