German Pellets GmbH sagt Gläubigerversammlung ab
Die Anleihe 2011/16 der German Pellets GmbH wäre am 1. April zur Rückzahlung fällig. Da das Unternehmen die dafür notwendigen 52 Millionen Euro offenbar nicht flüssig hat, sollten die Anleger am 10. Februar eigentlich über eine Verlängerung der Laufzeit bis 2018 abstimmen. Einen Tag vor der Gläubigerversammlung folgte nun die Absage durch die German Pellets GmbH. Nähere Gründe nannte das Unternehmen nicht. „Die Absage ohne Begründung lässt natürlich Raum für Spekulationen. Da sich die finanziellen Probleme des Unternehmens wohl nicht über Nacht in Luft aufgelöst haben, steht für die Anleger Schlimmeres zu befürchten. Sie müssen mit dem Ausfall ihrer Gelder rechnen. Eine Insolvenz der German Pellets GmbH kann wohl nicht mehr ausgeschlossen werden“, so Cäsar-Preller.
Dazu passt auch die weitere Nachrichtenlage. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, hat das Tochterunternehmen FireStoxx Holz Energie GmbH bereits vergangene Woche Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Durch die finanzielle Schieflage bei der German Pellets GmbH sei auch die Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaften herabgesetzt worden, heißt es in dem Bericht. Nur wenig zuvor wurde bekannt, dass Teile des Vertriebs an die neu gegründete Mitteldeutsche Pellet Vertriebsgesellschaft ausgegliedert worden seien. Die Firma wird von der Tochter des German Pellets-Chefs Peter Leibold geführt. Darüber hinaus beendete die German Pellets GmbH ihr Angebot für Genussrechte 2015/16. In der Unternehmensmitteilung heißt es, dass ohne eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung der Anleihe 2011/16 die Rückzahlungsfähigkeit der German Pellets GmbH gegenüber den Genussrechte-Inhabern beeinträchtigt sein könnte. Zu der Laufzeitverlängerung wird es nach der Absage der Gläubigerversammlung erst mal nicht kommen.
Cäsar-Preller: „Weitere wirtschaftliche Probleme scheint es nach Medienberichten auch in den USA zu geben. Mit anderen Worten: Es brennt an allen Ecken und Enden. Anleger der German Pellets GmbH sollten jetzt handeln und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“
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