German Pellets Insolvenz: Dubiose Geldtransfers unter der Lupe

15.04.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (450 mal gelesen)
Die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die German Pellets GmbH hat sich verzögert. Statt Anfang April wird es wohl erst Anfang Mai soweit sein. In der Zwischenzeit offenbaren sich immer mehr Verstrickungen und Ungereimtheiten rund um die German Pellets GmbH.

Hinter der Pleite der German Pellets GmbH und inzwischen auch von sieben Tochterfirmen bzw. konzernnahen Gesellschaften scheint deutlich mehr zu stecken als „nur“ einer Insolvenz. „Die vorläufige Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde scheint gründlich vorzugehen und hat offenbar alle Hände voll zu tun, Licht in die Geschäfte zu bringen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. So ist inzwischen die Rede von geschönten Umsätzen. Diese Geldtransfers werden derzeit genau geprüft. Dabei rückt auch der Kauf des Kohlekraftwerks Langerlo in Belgien in den Blickpunkt. Offenbar besteht der Verdacht, dass kurz vor der Zahlungsunfähigkeit der German Pellets GmbH noch Gelder abgezweigt wurden, die eigentlich in die Insolvenzmasse gehören.

Für die Anleger kann das durchaus positiv sein. Denn die Insolvenzverwalterin könnte entsprechende Rückforderungen stellen und die Insolvenzmasse würde steigen. Mit welcher Insolvenzquote die Anleger aber im Endeffekt rechnen können, wird sich erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zeigen. Auch können die Gläubiger dann erst ihre Forderungen anmelden. „Die Anmeldung der Forderungen ist ein erster wichtiger Schritt für die Anleger, um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben. Es sollte allerdings auch nicht der letzte sein. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden sein wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu befriedigen. Man darf nicht vergessen, dass alleine rund 260 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer stehen. Daher sollte auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus den Augen verloren werden“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

So könnten die Emissionsprospekte genau unter die Lupe genommen werden. Die Prospektangaben müssen den Anleger in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von der Geldanlage machen zu können. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Unvollständige oder irreführende Angaben können zu Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung führen. „Über die Risiken hätten die Anleger auch in den Beratungsgesprächen aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann auch das zu Schadensersatzansprüchen führen“, so Cäsar-Preller.

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