Geschwindigkeitsüberschreitung: Fehlerhafte Messergebnisse bei dem Messgerät ViDistA VDM-R (ähnlich ProVida 2000)

29.11.2008, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (4689 mal gelesen)
Hier wurde dem betroffenen Fahrzeugführer im Bußgeldbescheid vorgeworfen, die außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 72 km/h (!) überschritten zu haben. Deswegen wurde gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 450,- € festgesetzt und ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet.

Der Betroffene wurde vom AG Senftenberg freigesprochen. Das mit dem Messgerät ViDistA VDM-R gewonnene Messergebnis ist nicht verwertbar.

Das System ist eine in einem normalen PKW eingebaute Videoaufnahmevorrichtung mit separater Videoauswerteinheit auf der Dienststelle. Mit dem Auswertungssystem können anhand der Videobilder die während der Aufnahme erfassten Verkehrssituationen im nachhinein am Bildschirm gemessen werden. Dabei können die Geschwindigkeit und die PKW-Abstände genau nachberechnet werden. Die gleichzeitige Weiterleitung der Wegsignale erfolgt dabei nicht direkt zum Messgerät, sondern unter Verwendung einer zwischengeschalteten Einrichtung, vorliegend einem CAN-Bus (Controller Area Network). Dieser wies seinerzeit keine Bauartzulassung der Physikalischen Technischen Bundesanstalt auf, und es war auch nicht geeicht. Somit konnten keine geeichten Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden.

Während das AG Senftenberg zu der Auffassung kam, dass das Messergebnis gänzlich nicht verwertet werden kann und der Betroffene freizusprechen war, vertreten andere Gerichte die Ansicht, dass zumindest ein höherer Toleranzabzug als üblich vorgenommen werden muss (AG Senftenberg, 53 OWi 1211 Js-OWi 16355/07).

Hinweis:
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Der Autor RA Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 – 886 81 505.