GHF Schiffsfonds: MS Pluto, MS Poseidon und MS Uranus vor der Insolvenz

07.05.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1041 mal gelesen)
Über die drei GHF Schiffsfonds MS Pluto, MS Poseidon und MS Uranus wurde am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 500 IN 13/14, Az. 500 IN 14/14, Az. 500 IN 15/14). Das meldet das fondstelegramm.

Anleger in GHF-Schiffsfonds sind Kummer gewöhnt und mussten schon einige Insolvenzen verkraften. Nicht zuletzt die Pleite des GHF-Emissionshauses im Sommer 2013. Nun stehen drei Schiffsfonds vor dem gleichen Schicksal. Betroffen sind wieder einmal die Anleger, denen der Totalverlust ihres investierten Geldes droht, nachdem sie zuletzt 2007 Ausschüttungen erhalten haben. Vier Jahre später benötigten die Fonds frisches Kapital und nun droht doch die Insolvenz.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, kann den geschädigten Anlegern aber Hoffnung machen: „Es gilt der Grundsatz, dass die Anlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Das heißt, dass sicherheitsorientierte Anleger mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds falsch beraten waren. Liegt nachweislich eine fehlerhafte Anlageberatung vor, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Investition. Mit den Anteilen an geschlossenen Schiffsfonds werden unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen aber auch allen Risiken erworben. Neben den meist langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit gehört bei Schiffsfonds auch das Totalverlustrisiko dazu. „Eine Anlage mit dem Risiko eines Totalverlusts kann aber nur schwerlich zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein“, so Cäsar-Preller. Doch genau mit diesem Argument wurden seiner Erfahrung nach Schiffsfonds-Anteile häufig verkauft.

Ebenso oft haben die beratenden Banken nicht auf die Provisionen hingewiesen, die sie für die Vermittlung erhalten haben. „Aber nach Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Back-Zahlungen offen gelegt werden, da sie wesentlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können“, erklärt Cäsar-Preller. Sowohl das Verschweigen der Kick-Backs als auch eine unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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