Gilt das standardisierte Messervfahren „PoliScan“ als unzuverlässig?

23.05.2017, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (140 mal gelesen)
Erst kürzlich haben das AG Mannheim und das AG Hoyerswerda in Ordnungswidrigkeitenverfahren bei denen das Messgerät „PoliScan“ verwendet wurde, nicht mehr die Rechtsprechung zu standardisierten Messerfahren angewandt und mehrere Bußgeldverfahren in der Sache eingestellt.

Dem folgte das AG Saarbrücken in seiner Entscheidung vom 6.1.2017 nicht, sondern verurteilte den betroffenen Kläger, der von einem solchen Gerät gemessen wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße.

Ein zuvor gestellter Antrag seines gerichtlichen Vertreters auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wurde vom Gericht abgelehnt. Dieses führte zur Begründung auf, dass es zu dieser Problematik bereits mehrere Stellungnahmen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) gebe, die aufzeigen, dass Messpunkte außerhalb des zugelassenen Messbereichs von 50 bis 20 Meter das Ergebnis nicht verfälschen würden. Solange das Messgerät eine korrekte Geschwindigkeit errechnet, seien rein formale Einwände gegen eine Messung unbeachtlich. Wenn in jedem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Gutachten einzuholen sei, würde dies die Ermittlung und Ahndung von Verkehrsverstößen effektiv unmöglich machen. Die technischen Anforderungen an verwertbare Messungen seien durch das Erfordernis einer Zulassung durch die PTB und regelmäßige Eichungen ohnehin sehr hoch.

Es bleibt abzuwarten, welches Oberlandesgericht (OLG) sich als erstes zu dieser Frage äußern muss und welcher Ansicht es sich anschließen wird. Die Tendenz der Oberlandesgerichte, standardisierte Messverfahren zu verteidigen, lässt darauf schließen, dass eher der Entscheidung des AG Saarbrücken gefolgt wird.




Urteil des AG Saarbrücken vom 6.1.2017




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Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin.