Gutachter bestätigen in 2013 ärztliche Behandlungsfehler in 2.243 Fällen

15.07.2014, Autor: Frau Julia Fellmer / Lesedauer ca. 1 Min. (286 mal gelesen)
BÄK stellt Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen vor -

Die BÄK stellte die Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2013 vor: Aus der Statistik geht hervor, dass die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern insgesamt 7.922 Entscheidungen über vermutete Behandlungsfehler getroffen haben. Die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler beläuft sich auf 2.243.

Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. Der Patient kann durch ein zwar langwieriges aber effizientes und für ihn kostenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist.

In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.

Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Kommissionen überwiegend bestätigt.

Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer warnte davor, solche Fehler mit Ärztepfusch gleichzusetzen. "Zu Pfusch gehört auch immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns. Es wäre falsch und unredlich, Ärzten eine solche Haltung zu unterstellen."

Julia Fellmer
Fachanwältin für Medizinrecht