Härtefallkommission für Ausländer in Baden-Württemberg

03.01.2012, Autor: Herr Thomas Eschle / Lesedauer ca. 1 Min. (2459 mal gelesen)
Der erfahrene Stuttgarter Rechtsanwalt Thomas Eschle schreibt über die Härtefallkommission Baden- Württemberg. Dies stellt eine Möglichkeit dar zu einem Aufenthaltstitel in Baden-Württemberg zu kommen.

TIPP: Aufenthaltsgewährung für Ausländer mit Hilfe der Härtefallkommission Baden-Württemberg


Mit Hilfe der Härtefallkommission kann man das Innenministerium Baden-Württem-berg ersuchen, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von den ausländerrechtlich festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Ein Härtefallersuchen setzt vorraus, dass nach den Feststellungen der Härtefallkommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Die Härtefallkommission Baden-Württemberg ist neuerdings beim Integrationsministerium angesiedelt.

Die Härtefallkommission Baden-Württemberg kann tätig werden wenn der Ausländer ( und ggf. auch seine Familienangehörigen ) vollziehbar ausreisepflichtig ist. Es darf kein behördliches oder gerichtliches Verfahren und auch kein Petitionsverfahren anhängig sein. Die Betroffenen müssen sich im Land aufhalten. Es dürfen weder Straftaten von erheblichen Gewicht vorhanden sein. Die Familie muss ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln leben.

Bei der Eingabe an die Härtefallkommission sind die Chancen gut, wenn die Integration in die deutsche Gesellschaft durch den Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse, Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Ausbildungsverträge,
Arbeitsverträge mit Gehaltsunterlagen und andere geeignete Dokumente nachgewiesen werden kann. Bei Kindern und Jugendlichen sind auch Bescheinigungen von Sportvereinen und sonstigen außerschulischen Aktivitäten sinnvoll, die eine gelungene Integration belegen. Weiter sind familiäre Bindungen zu bleibeberechtigten Familienangehörigen vorteilhaft.

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen in allen ausländerrechtlichen Fragen gerne weiter und schaue mir im Einzelfall an, welcher Weg sinnvoll ist.

Rufen Sie an, wenn es um ein ausländerrechtliches Problem oder um Einbürgerung geht.

Rechtsanwalt Thomas Eschle
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