Hansa Treuhand HT-Twinfonds: Beide Schiffe insolvent

14.11.2016, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (258 mal gelesen)
Land unter für die Anleger des von Hansa Treuhand aufgelegten Schiffsfonds HT-Twinfonds. Auch über die Gesellschaft des Containerschiffs MS HS Bizet wurde am 9. November am Amtsgericht Lüneburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 47 IN 87/16).

„Damit sind beide Schiffe des Fonds insolvent. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie mit dem Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen müssen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro an dem im Jahr 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT-Twinfonds beteiligen. Die Beteiligung stand jedoch unter keinem guten Stern. Ausschüttungen wurden von den Anlegern zurückgefordert und im Sommer 2016 wurde das Insolvenzverfahren über das Schwesterschiff MS HS Bach eröffnet.

Nun realisiert sich für die Anleger immer mehr das Risiko des Totalverlusts. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten auch zahlreiche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das lag u.a. daran, dass auf der einen Seite Überkapazitäten aufgebaut worden waren und auf der anderen Seite die Nachfrage zurückging. In der Folge konnten die notwenigen Charterraten nicht mehr erzielt werden. Für viele Schiffsfonds endete diese Entwicklung in der Insolvenz und für die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten.

Diese Verluste müssen die Anleger nicht zwangsläufig hinnehmen. Denn häufig bestehen gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen zu können. Der Schlüssel dazu kann in einer fehlerhaften Anlageberatung liegen. Denn Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsbesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Tatsächlich sind es jedoch in aller Regel spekulative Anlagen mit einer ganzen Reihe von Risiken, über die die Anleger in den Beratungsgesprächen auch hätten aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen etwa die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. „Das zeigt schon, dass Beteiligungen an Schiffsfonds keineswegs sicher und schon gar nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, kann Schadensersatz wegen Falschberatung geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
 

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