Hansa Treuhand Twinfonds: Insolvenzverfahren über MS HS Bach eröffnet

05.08.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (269 mal gelesen)
Das Containerschiff MS HS Bach war Investitionsobjekt des von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds. Nun ist die Schiffsgesellschaft pleite.

Das Amtsgericht Lüneburg eröffnete am 1. August das reguläre Insolvenzverfahren über die Schifffahrts-Gesellschaft "HS BACH" mbH & Co.KG (Az.: 46 IN 41/16). Anleger des HT Twinfonds müssen nach der Insolvenz mit finanziellen Verlusten rechnen.

Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich die Anleger an den 2008 von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds beteiligen. Der Fonds investierte in die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet. Die Beteiligung brachte für die Anleger jedoch nicht den gewünschten Erfolg. Im Zuge der Finanzkrise gerieten auch etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden konnten. Von dieser Entwicklung blieb auch der HT Twinfonds nicht verschont. Das führte auch dazu, dass 2013 die Anleger aufgefordert wurden, bereits erhaltene Ausschüttungen zum Teil wieder zurückzuzahlen. „Durch die Insolvenz der MS HS Bach dürften sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft wieder verschärfen“, befürchtet Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um sich vor den finanziellen Verlusten zu schützen, können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Jahren belegen jedoch, dass es sich in der Regel um hoch spekulative Geldanlagen handelt. Über die Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Kanz: „Erfahrungsgemäß blieb diese Aufklärung aber häufig aus oder war völlig unzureichend. Selbst das Totalverlust-Risiko für die Anleger wurde oft verschwiegen. In Folge solch einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“

Die vermittelnden Banken hätten nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern auch ihre teilweisen hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, weil die den Anlegern einen wichtigen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Bank liefern.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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