Hanseatisches Fußball Kontor GmbH: Gläubiger stellen Insolvenzantrag

28.06.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (284 mal gelesen)
Während in Frankreich die Fußball-Europameisterschaft gespielt wird, wurde über die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH (HFK) am Amtsgericht Schwerin das vorläufige Insolvenzverfahren am 17. Juni eröffnet (Az.: 580 IN 325/16). Den Insolvenzantrag haben vier Gläubiger der Gesellschaft gestellt.

Fußball ist ein boomendes Geschäft. Das zeigt sich bei den Einschaltquoten der Fußball-EM, bei den hohen Geldern, die die Sender für die TV-Rechte bezahlen, bei den Gehältern der Profi-Fußballer und natürlich auch bei den Transferzahlungen. Von diesem Boom wollte offenbar auch das Hanseatische Fußball Kontor profitieren und bot den Fußball quasi als Kapitalanlageprodukt an. Über geschlossene Fonds, Genussrechte, Nachrangdarlehen oder eine Anleihe sollten Anleger von dem Millionengeschäft Fußball partizipieren. Ursprünglich sollten Beteiligungen an Transferrechten zumeist noch unbekannter Spieler erworben werden, später auch Beteiligungen an Vereinen. Der Erfolg blieb allerdings aus. Nun zeigten vier Gläubiger der Gesellschaft die Rote Karte und stellten Insolvenzantrag. Offenbar konnte das HFK die Auszahlungen an die Anleger nicht mehr leisten.

Über Nachrangdarlehen soll die HFK rund 24 Millionen Euro bei rund 2500 Anlegern eingesammelt und Renditen von knapp 8 Prozent in Aussicht gestellt haben. Jetzt müssen die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Besonders bitter: „Nachrangdarlehen und Genussrechte werden in einem Insolvenzverfahren nachrangig, d.h. nach den Forderungen aller anderen Gläubiger behandelt. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, drohen die Anleger leer auszugehen“, erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, bieten sich den Anlegern aber noch weitere Möglichkeiten. So kann unter der Voraussetzung, dass der Anleger nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, der Widerruf der Nachrangdarlehen möglich sein. Darüber hinaus können ggf. auch Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen und Vermittler geprüft werden, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt wurden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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