Hartmann Reederei MS Dessau: Anlegern drohen Verluste

11.10.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (255 mal gelesen)
Anleger des von der Hartmann Reederei 2007 aufgelegten Schiffsfonds MS Dessau müssen um ihr Geld fürchten. Die Fondsgesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Delmenhorst hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS „Dessau“ KG am 7. September eröffnet (Az.: 12 IN 18/16).

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen die Anleger mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. „Die gesamte Einlage von mindestens 30.000 Euro kann verloren sein“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Hoffnungen auf ordentliche Renditen konnte der Schiffsfonds MS Dessau nicht erfüllen. Nun geht es für die Anleger nur noch um Schadensbegrenzung. „Um die Verluste abzuwenden, können die Anleger prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Kanz.

Die Aussichten auf Schadensersatz stehen gerade bei Beteiligungen an Schiffsfonds nicht schlecht. Das liegt daran, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Vielfach wurden Schiffsfonds als renditestarke und vor allem auch sichere Kapitalanlagen quasi ohne Risiko dargestellt. Dass das Gegenteil der Fall ist, bekamen auch die Anleger des Schiffsfonds MS Dessau zu spüren. Wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch, konnten die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise offenbar nicht abgefedert werden. Aufgrund sinkender Nachfrage und bestehenden Überkapazitäten konnten vielfach die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden. In der Folge gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und am Ende stand oft genug die Insolvenz.

Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. die langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. „Vielfach ist diese Aufklärung ausgeblieben oder die Risiken wurden verharmlosend dargestellt. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Die Anleger hätten aber nicht nur über die Risiken aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die sog. Kick-Backs. Gemeint sind damit die Rückvergütungen der Bank, die sie für die Vermittlung des Fonds erhält.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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