HCI ACM Hantong III MS Kilian S im vorläufigen Insolvenzverfahren

13.04.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (519 mal gelesen)
Das Amtsgericht Nordenham hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Kilian S eröffnet (Az.: 7 IN 12/15). Der Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S wurde 2009 aufgelegt. Den Anlegern droht nun nur wenige Jahre nach der Emission schon der Totalverlust des investierten Geldes.

Diese Entwicklung deutete sich bereit Ende vergangenen Jahres an. Trotz der wirtschaftlichen Schieflage wurde durch das Fondsmanagement kein Sanierungskonzept mehr angestrebt. Der Insolvenzantrag ist daher schon fast die logische Folge. „Für die Anleger ist es natürlich trotzdem bitter. Ihnen drohen hohe finanzielle Verluste. Daher sollten sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Dabei hat der erfahrene Rechtsanwalt besonders die Anlageberatung im Blick. „Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die hohen Maßstäbe an eine anlegergerechte Beratung bei Schiffsfonds nicht erfüllt wurden, beispielsweise wurden die Risiken oft verschwiegen“, so Cäsar-Preller. Da die Anleger mit den Beteiligungen in der Regel aber unternehmerische Beteiligungen erworben haben, sind sie damit auch ins Risiko gegangen. Am Ende kann sogar der Totalverlust des eingesetzten Geldes stehen. „Deshalb hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das Gegenteil war jedoch oft genug der Fall. Obwohl es sich bei Schiffsfonds um spekulative Geldanlagen handelt, wurden sie auch an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. Doch statt einer Altersvorsorge stehen diese dann vor dem Totalverlust. Allerdings kann bei solch einer Falschberatung auch Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, offen legen müssen. Diese Kick-Backs können dem Anleger einen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken liefern und so zur Entscheidung für oder gegen eine Beteiligung beitragen. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann das ebenfalls die Schadensersatzansprüche begründen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

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