HCI MS Berit: AG Niebüll eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

16.03.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (565 mal gelesen)
Ein weiterer HCI-Schiffsfonds ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Niebüll hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Berit eröffnet (Az.: 5 IN 10/15). Den Anlegern droht der Totalverlust des eingesetzten Geldes.

„Es könnte für die Anleger noch schlimmer kommen. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch noch die Ausschüttungen wieder zurück“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Deshalb empfiehlt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht den betroffenen Anlegern zu handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

Schiffsfonds wurden den Anlegern häufig als renditestarke und sichere Kapitalanalgen empfohlen. Die Realität sah dann aber in vielen Fällen anders aus. Im Zuge der anhaltenden Krise der Schifffahrt gerieten immer mehr Fondsgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. In der Regel mit beträchtlichem Schaden bis hin zum Totalverlust für die Anleger. „Doch genau in dieser fehlerhaften Anlageberatung kann auch die Chance für die Anleger liegen. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage“, erklärt Cäsar-Preller. Wurden die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

„Die Erfahrung zeigt, dass Schiffsfonds auch immer wieder an Anleger vermittelt wurden, die an einer sicheren Kapitalanlage zur Altersvorsorge interessiert waren. Schiffsfonds-Anteile sind aber in der Regel unternehmerische Beteiligungen und dementsprechend riskant. Somit sind sie zum Aufbau einer Altersvorsorge denkbar ungeeignet“, so Cäsar-Preller.

Die vermittelnden Banken hätten in den Beratungsgesprächen aber nicht nur auf die Risiken hinweisen, sondern auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen können das Provisionsinteresse der Banken offenbaren. „Oft genug sind auch noch unverhältnismäßige Innenprovisionen geflossen. Auch diese hätten offen gelegt werden müssen. Denn möglicherweise war die hohe Provision am Ende wichtiger als die Anlageziele der Kunden. Wurden die Kick-Backs oder hohe Innenprovisionen verschwiegen, begründet das auch den Schadensersatzanspruch“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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