HCI MS City of Guangzhou: AG Lüneburg eröffnet Insolvenzverfahren

24.05.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (340 mal gelesen)
Das Amtsgericht Lüneburg hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou am 11. Mai eröffnet (Az.: 56 IN 16/16). Für die Anleger kann die Insolvenz den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten.

Die Beteiligung für den 2007 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou stand für die Anleger unter keinem guten Stern. Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro konnten sich die Anleger an dem Containerschiff beteiligen. Doch die Hoffnungen auf ordentliche Renditen erfüllten sich nicht. Im Gegenteil: Wie auch bei vielen anderen Schiffsfonds machten sich die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 bemerkbar. Überkapazitäten bei sinkenden Charterraten führten auch bei der Fondsgesellschaft der HCI MS City of Guangzhou zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Offensichtlich wurden sie besonders in den Jahren 2011 und 2013 als frisches Kapital benötigt wurde, um den Notverkauf des Schiffes zu verhindern.

Nun ist es für die Anleger noch dicker gekommen. Nach der Insolvenz drohen ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage. So weit muss es allerdings nicht kommen. „Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Daraus können Schadensersatzansprüche der Anleger resultieren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen angepriesen. Die bestehenden Risiken wurden dabei häufig ausgeklammert oder nur am Rande erwähnt. „Dabei sind die Risiken vielfältig. Sie beginnen bei den langen Laufzeiten und enden beim Totalverlust für die Anleger. Die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Jahren belegen, dass Schiffsfonds in der Regel eben keine sicheren, sondern hoch spekulative Geldanlagen sind. Darüber hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Ebenso hätten die Banken ihre teilweise sehr hohen Vermittlungsprovisionen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs können einen erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben. Daher müssen die Anleger nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend über die Kick-Backs aufgeklärt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen:


Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de